Im Ausschuss zur Ächtung
Andreas Zumach
Heute stimmt der Menschenrechtsausschuss der UN-Generalversammlung über eine Resolution
zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ab.
In der UNO fällt an diesem Mittwoch eine wichtige Vorentscheidung zur weltweiten
Ächtung der Todesstrafe, eines der Kernziele der internationalen Menschenrechtsbewegung.
Genauer: Es fällt eine wichtige Vorentscheidung für eine entsprechende Resolution der
UNO. Der UN-Menschenrechtsausschuss, ein Unterausschuss der Generalversammlung, stimmt
über einen Resolutionsantrag ab, der die Aussetzung aller gefällten, aber bislang noch
nicht vollstreckten Todesurteile verlangt.
Die Initiatoren des Antrages - das sind Italien sowie die "Weltkoalition gegen die
Todesstrafe", der neben amnesty international und anderen
Nichtregierungsorganisationen auch zahlreiche Nobelpreisträger und Religionsführer
angehören - hoffen, dass ein solches Moratorium ein wichtiger Schritt zur völligen
Abschaffung der Todesstrafe bedeuten könnte.
Am 2. November hatten amnesty international und die italienische katholische
Menschenrechtsorganisation Sant Egidio dem Präsidenten der UN-Generalversammlung über
fünf Millionen Unterschriften gegen die Todesstrafe und für ein Vollstreckungsmoratorium
übergeben. Am selben Tag brachten 72 Staaten - darunter sämtliche 27 EU-Mitglieder -
gemeinsam den Resolutionsantrag für ein Moratorium in der Generalversammlung ein. Dort
wurde der Antrag zunächst an den Menschenrechtsausschuss verwiesen.
Initiiert hatte den Antrag Italien, das sich seit Ende des Kalten Krieges für ein
Verbot der Todesstrafe engagiert. Auf Antrag der Regierung in Rom hatte sich 1994 die
Genfer UNO-Menschenrechtskommission, der heutige Menschenrechtsrat, erstmals mehrheitlich
gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Das Bemühen Italiens um einen entsprechenden
Beschluss der Generalversammlung scheiterte damals jedoch ebenso wie bei einem zweiten
Versuch im Jahr 1999 an einer recht deutlichen Mehrheit in der Generalversammlung.
Laut den Angaben von amnesty international ist die Todesstrafe inzwischen in 128
Mitgliedsstaaten der UN sowie in fünf nicht zur UN gehörenden Ländern offiziell
abgeschafft oder wird nicht mehr vollstreckt. Lediglich in 69 Staaten und Gebieten wird
die Todesstrafe weiterhin praktiziert, wobei im Jahr 2.006 neun von zehn aller Exekutionen
in nur sechs Staaten vollzogen wurden, und zwar in China, Iran, Irak, Pakistan, Sudan und
den USA.
Dennoch ist unsicher, ob der Resolutionsantrag bei der heutigen Abstimmung im
Menschenrechtsausschuss die für eine Annahme erforderliche einfache Mehrheit von 97 der
192 UN-Staaten erhält. Bis Montag hatten die 72 Antragsteller erst 11 weitere Staaten als
Unterstützer gewinnen können. Mindestens weitere 14 Stimmen wären erforderlich.
Vor allem die USA und China wollen die Resolution verhindern. Die Bush-Regierung hatte
am Tag der Einbringung des Antrages ihren "entschiedenen Widerstand"
angekündigt. Ob in den USA die Todesstrafe praktiziert werde, hätten die Bürger der USA
zu entscheiden, und in einigen Bundesstaaten hätten sie sich dafür ausgesprochen.
Für die chinesische Führung wäre eine Entscheidung der UN-Generalversammlung für
ein Vollstreckungsmoratorium eine diplomatische Ohrfeige. Denn weit über die Hälfte
aller Exekutionen, die amnesty international in den letzten Jahren in aller Welt
registriert hat (1.591 im Jahr 2.006; 2.148 im Jahr 2.005), fanden in China statt. Und bei
dieser Statistik handelt es sich allein um die von den Behörden offiziell mitgeteilten,
nach einem "ordentlichen" Verfahren verhängten und vollstreckten Todesurteile.
Andere Menschenrechtsorganisationen wie Hands off Cain oder Human Rights Watch gehen davon
aus, dass die Zahl der Menschen, die im vorigen Jahr in China tatsächlich hingerichtet
wurden, bei mindestens 5.000, wenn nicht gar bei bei 7.500 liegt.
Sollte der Antrag im Menschenrechtsausschuss eine Mehrheit erhalten, käme er im
Dezember zur endgültigen Verabschiedung vor die Generalversammlung. Schafft der Antrag
auch diese Hürde, gäbe es erstmals in der Geschichte der UN eine Resolution für ein
weltweites Todesstrafenmoratorium. Allerdings hätte diese Resolution ein politisches und
moralisches Gewicht. Völkerrechtlich verbindlich wäre sie nicht.
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