Humanitäre Tradition ade
In einer Volksabstimmung billigt die Schweiz die schärfsten Asyl- und
Ausländergesetze in ganz Europa
Andreas Zumach
Mit einer Mehrheit von rund 70 Prozent haben die SchweizerInnen am Sonntag bei einer
Volksabstimmung die schärfsten Asyl- und Ausländergesetze in ganz Europa gebilligt.
Zuvor hatten Regierung und Parlament die Vorlagen angenommen. Die unterlegenen Gegner
dieser Vorlagen - kirchliche Hilfswerke, Flüchtlings- und Ausländerinitiativen, die
Grünen, Sozialdemokraten und kleine Linksparteien - kritisieren die neuen Gesetze als
Verstoß gegen die Flüchtlings- und die Kinderschutzkonventionen der UNO sowie gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention. Mit diesen Gesetzen habe sich die Schweiz von ihrer
"humanitären Tradition" verabschiedet. Auch das UN-Hochkommissariat für
Flüchtlinge in Genf sieht in dem neuen Asylgesetz einen Verstoß gegen die von der
Schweiz ratifizierte Flüchtlingskonvention.
Nach dem Gesetz werden Anträge auf Asyl überhaupt nicht mehr bearbeitet, wenn der
Antragssteller nicht innerhalb von 48 Stunden nach Einreise in die Schweiz einen
Identitätsnachweis erbringt. Akzeptiert wird nur noch ein gültiger Reisepasses oder ein
Personalausweis, nicht mehr wie bislang noch eine beglaubigte Geburtsurkunde oder der
Führerschein. Abgewiesene oder nach einem Verfahren abgelehnte Asylbewerber erhalten
künftig keine Sozialhilfe oder anderen Leistungen mehr. Verlassen sie die Schweiz nicht,
können sie bis zu zwei Jahre und ohne weiteres Verfahren in Abschiebehaft gehalten
werden. Das neue Ausländergesetz schränkt überdies die Möglichkeiten für
Nicht-EU-Ausländer, sich in der Schweiz niederzulassen, Ehepartner und Kinder nachzuholen
oder zu arbeiten, erheblich ein.
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