Das Grundgesetz ist uns egal
Mit der "Operation Enduring Freedom" hat der Bundestag eine Mission
verlängert, in deren Rahmen die Bundeswehr bereits jetzt rechtswidrige Einsätze
geleistet hat
Kommentar von Andreas Zumach
Auftrag und Handlungsspielraum der Bundeswehr waren ursprünglich einmal auf die
Verteidigung des eigenen Landes und des Territoriums der Nato-Verbündeten beschränkt.
Seit 1992 wurden sie von Bundesregierungen schwarz-gelber, rot-grüner und schwarz-roter
Couleur immer weiter ausgeweitet. In manchen Fällen erfolgte die Ausweitung unter
Verstoß gegen Völkerrecht und Grundgesetz sowie unter Missachtung oder Täuschung des
Bundestages. Bis heute fehlen eine klare Konzeption und klare Kriterien für den
Auslandseinsatz deutscher Soldaten.
Letzte Woche haben die Auslandseinsätze der Bundeswehr und die innenpolitische Debatte
darüber eine neue - negative - Qualität erlangt. Zunächst in rechtlicher Hinsicht: Mit
der am Freitag beschlossenen fünften Verlängerung des ursprünglich im September 2002
erteilten Mandats für die Teilnahme von Bundeswehr und Bundesmarine an der
"Operation Enduring Freedom" (OEF) nehmen Angehörige der deutschen
Streitkräfte erstmals mit Wissen des Parlaments und mit ausdrücklicher Billigung einer
großen Mehrheit aus fast allen Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und FDP an einer Mission
teil, in deren Rahmen sie zumindest zeitweise völkerrechts- und verfassungswidrige
Einsätze geleistet haben.
Und dies möglicherweise weiterhin tun. Denn die im Rahmen der OEF ans Horn von Afrika
entsandte Bundesmarine gab Kriegsschiffen der Vereinigten Staaten und Großbritanniens,
die am völkerrechtswidrigen Krieg gegen Irak und an der anhaltenden Besetzung des Landes
beteiligt waren und sind, aktiven Geleitschutz. Und das in bislang 26 erwiesenen Fällen
vor, während und nach der Kriegsphase zwischen 20. März und 1. Mai 2003. Zwar war
bereits die Teilnahme der Bundesluftwaffe am Luftkrieg der Nato gegen die Bundesrepublik
Jugoslawien im Jahr 1999 ein eindeutiger Verstoß gegen UNO-Charta und Grundgesetz. Doch
damals verzichtete der Bundestag auf die von der rot-grünen Regierung im Oktober 1998
ursprünglich zugesagte Mitsprache bei der Entscheidung über den Kriegseinsatz der
Bundesluftwaffe.
Ebenfalls völkerrechts- und grundgesetzwidrig waren die logistischen
Unterstützungsleistungen der rot-grünen Regierung zum Irakkrieg der USA, etwa in Form
von Überflug- und Nutzungsrechten. Der Regierung und den "Rechtsexperten" in
den rot-grünen Bundestagsfraktionen war dieser Umstand seinerzeit durchaus bewusst. Sie
suchten ihn zu kaschieren, indem sie zwar den Irakkrieg mit vielerlei Argumenten
kritisierten, Hinweise auf seine Völkerrechtswidrigkeit aber immer sorgfältig vermieden.
Zugleich wurde die Zwecklüge verbreitet, Deutschland sei aufgrund bilateraler Abkommen
mit den USA sowie multilateraler Verträge im Rahmen der Nato verpflichtet, die von der
Bush-Administration damals erbetenen logistischen Unterstützungsmaßnahmen für den
Irakkrieg zu leisten; es gebe keine juristische Möglichkeit, sich diesen Verpflichtungen
zu entziehen. Doch diese Behauptung hat das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2005 mit
seinem Urteil im Fall des Bundeswehrmajors Florian Pfaff unmissverständlich als falsch
verworfen. In dem Urteil wird der Irakkrieg ebenso eindeutig als völkerrechtswidrig
eingestuft wie die von der Bundesregierung gewährten Maßnahmen zur Unterstützung dieses
Kriegs.
Man sollte meinen, dass höchstrichterliche Urteile zu völkerrechtlichen Fragen
zumindest von den gewählten Politikerinnen und Politikern zur Kenntnis genommen und
respektiert werden. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. So versuchte der
SPD-Abgeordnete Rainer Arnold, immerhin verteidigungspolitischer Sprecher seiner Fraktion,
die letzte Woche bekanntgewordenen völkerrechtswidrigen Einsätze der Bundesmarine im
Rahmen der OEF-Mission erneut mit der vom Bundesverwaltungsgericht verworfenen Zwecklüge
zu rechtfertigen, Deutschland erfülle mit diesen Einsätzen "Bündnispflichten"
gegenüber den Nato-Partnern USA und Großbritannien.
Über die De-facto-Missachtung und Verletzung des Völkerrechts in den genannten
Fällen hinaus fällt auf, dass die Bundesregierungen seit Mitte der Neunzigerjahre in
Dokumenten, die von Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte handeln, eindeutige,
verlässliche Festlegungen auf die Regeln des Völkerrechts vermeiden. Das gilt für
nationale Dokumente, etwa das Weißbuch des Verteidigungsministeriums, ebenso wie für
zwischenstaatliche Dokumente, an deren Formulierung die Bundesregierung - häufig mit
großem Einfluss - beteiligt war, etwa die EU-Sicherheitsstrategie, der Entwurf für eine
EU-Verfassung oder Nato-Dokumente.
In all diesen Schriftstücken wird für militärische Missionen lediglich zur Bedingung
gemacht, dass sie "nach den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen",
nach "den Regeln der UNO" oder Ähnlichem stattfinden müssen. In keinem der
einschlägigen Dokumente findet sich die einzig wasserdichte Formulierung, dass nämlich
militärische Missionen "nur auf Basis eines Mandats des UNO-Sicherheitsrates
stattfinden" können. Wo immer ein solcher Formulierungsvorschlag eingebracht wurde -
zum Beispiel im Europäischen Konvent, der den Entwurf der EU-Verfassung erarbeitete -,
wurde er von den Vertretern der deutschen Bundesregierung abgelehnt.
Auch in politischer Hinsicht markiert die fünfte Verlängerung des OEF-Mandats durch
den Bundestag einen Tiefpunkt in der Entwicklung. Denn bei keinem der zahlreichen
Auslandseinsätze deutscher Streitkräfte seit 1992 haben sich die Bedenken der
ursprünglichen Skeptiker und Gegner so weitgehend bestätigt wie im Fall der OEF-Mission
in Afghanistan. Leider sind fast sämtliche Argumente und Befürchtungen, aufgrund deren
im September 2002 lediglich vier grüne Abgeordnete der Regierungskoalition gegen das
ursprüngliche Mandat für diese Mission stimmten, inzwischen von der Entwicklung in
Afghanistan bestätigt oder sogar noch negativ übertroffen worden.
Inzwischen sei die Rolle der OEF in Afghanistan "kontraproduktiv" und eine
Beteiligung der Bundeswehr daran "nicht mehr dringlich und nicht mehr
verantwortbar", schreibt der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen, Winfried
Nachtweih, in einer für die Abstimmung vom letzten Freitag erstellten ausführlichen
Analyse, mit der er seine Ablehnung des Verlängerungsantrages der Bundesregierung
begründete.
In den Vorjahren hatte Nachtweih seiner Fraktion hingegen immer die Zustimmung
empfohlen. Im Kontrast zu seiner sorgfältigen Situationsanalyse klingen die dünnen
Argumente und Beschönigungsversuche, mit denen etwa die Außenpolitiker der
Regierungskoalition, Hans-Ulrich Klose (SPD) oder Eberhard von Klaeden (CDU), für die
Verlängerung des OEF-Mandats warben, wie die Durchhalteparolen von George Bush oder
Donald Rumsfeld mit Blick auf die Präsenz der US-amerikanischen Truppen im Irak.
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