Böcke tummeln sich im Garten
Menschenrechtsrat: Deutschland zu Recht gewählt, andere nicht
Kommentar von Andreas Zumach
154 von 191 Mitgliedstaaten der UNO-Generalversammlung haben Deutschland letzte Nacht
in den neu gegründeten Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt. Mit über 80
Prozent Zustimmung erzielte die Bundesrepublik damit das beste Ergebnis unter den neun
westlichen Demokratien, die für einen Sitz im Menschenrechtsrat kandidiert hatten. Egal
ob auch politische oder finanzielle Versprechungen der Bundesregierung an andere Länder
zu diesem sehr guten Wahlergebnis beigetragen haben: Nach sachlichen Kriterien ist es
völlig gerechtfertigt. Denn in dem Bewertungsraster, das die beiden wichtigsten
unabhängigen Menschenrechtsorganisationen, amnesty international und Human Rights Watch,
zur bisherigen Menschenrechtsbilanz aller 64 Bewerberstaaten erstellt hatten, schneidet
Deutschland gemeinsam mit der Schweiz am besten ab, obwohl einige Kritikpunkte bleiben.
Insgesamt ergab die Wahl zum UNO-Menschenrechtsrat allerdings ein zwiespältiges Bild.
Denn auch Staaten, die im Bewertungsraster der beiden Menschenrechtsorganisationen sehr
schlecht abschnitten - darunter die Großmächte China und Russland sowie Kuba und
Saudi-Arabien - wurden gewählt, und dies zum Teil mit noch mehr Stimmen als Deutschland.
Immerhin scheiterten Iran und Irak an der erforderlichen absoluten Mehrheit in der
Generalversammlung, die - erstmals in der über 60-jährigen Geschichte der Vereinten
Nationen - für die Mitgliedschaft in einem UNO-Gremium zur Vorbedingung gemacht wurde.
Und angesichts dieser formalen Hürde sowie der ebenfalls erstmals aufgestellten
inhaltlichen Wahlkriterien verzichteten einige Staaten mit besonders schlechter
Menschenrechtsbilanz - wie zum Beispiel Zimbabwe - von vornherein auf eine Kandidatur.
Das sind gewiss Fortschritte im Vergleich zur UNO-Menschenrechtskommission, dem stark
diskreditierten Vorgänger des Rats. Ob die neue Institution auch in ihrer praktischen
Arbeit glaubwürdiger und effektiver wird, dürfte sich bereits in seiner ersten Sitzung
ab Mitte Juni zeigen, wenn unter anderem die Mitwirkungsrechte regierungsunabhängiger
Menschenrechtsorganisationen bestimmt werden sollen.
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