TAZ
03. Juni 2006


Anreize zur Aufgabe von Atomplänen

Bis Mitte Juli soll der Iran auf ein Angebotspaket der fünf UN-Vetomächte und Deutschlands antworten

Andreas Zumach

Im Konflikt um das iranische Atomprogramm haben sich die Außenminister der fünf Vetomächte im UNO-Sicherheitsrat und Deutschlands am Donnerstagabend in Wien auf ein Paket wirtschaftlicher und politischer Anreize geeinigt, mit denen die Regierung in Teheran zur Aufgabe der Urananreicherung und des Baus einer Schwerwasseranlage bewegt werden soll. Für den Fall, dass diese Strategie fehlschlägt, verständigten sich die sechs Außenminister auf eine Liste denkbarer wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen gegen Iran, die dann durch eine Resolution des Sicherheitsrats verhängt werden sollen. Allerdings ließen sich China und Russland auch in Wien nicht dazu überreden, schon jetzt eine verbindliche Zustimmung für einen eventuellen Sanktionsbeschluss des Rats zu geben.

Das knapp sechsseitige Dokument mit den Anreizen soll Iran in der kommenden Woche offiziell übergeben werden. Zu den Anreizen gehören neben verstärkter wirtschaftlicher Kooperation das Angebot der langfristigen Versorgung Irans mit nuklearen Brennstoffen für Leichtwasser- und Forschungsreaktoren. Der von Deutschland und China unterstützte Kompromissvorschlag Russlands, wonach Iran unter strikter internationaler Überwachung eine kleine Forschungsanlage zur Urananreicherung betreiben kann, die industrielle Anreicherung zum Zwecke der Gewinnung von Atomenergie aber auf russischem Territorium stattfindet, wurde wegen anhaltenden Widerstands der USA nicht in das Dokument aufgenommen. Washington war ebenfalls nicht bereit, Teheran militärische Sicherheitsgarantien in Aussicht zu stellen.

Eine Antwort aus Teheran wird bis spätestens zum G-8-Gipfel Mitte Juli in Petersburg erwartet. Sollte die iranische Antwort negativ ausfallen, wollen die drei westlichen Vetomächte im Sicherheitsrat und Deutschland eine UNO-Resolution durchsetzen mit wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen gegen Teheran nach Artikel 41, Kapitel 7 der UNO-Charta. Die in Wien vereinbarten Liste denkbarer Sanktionen umfasst das Verbot des Export nuklearer Technologien nach Iran, ein Einfrieren der Auslandsvermögen von am iranischen Atomprogramm beteiligten Firmen und Personen, die Suspendierung aller bilateralen Kontakte mit Iran, ein Visum- und Reiseverbot für iranische Regierungsoffizielle, ein Waffenembargo sowie das Ende der Unterstützung von Irans Beitrittsbemühungen zur Welthandelsorganisation.