Anreize zur Aufgabe von Atomplänen
Bis Mitte Juli soll der Iran auf ein Angebotspaket der fünf UN-Vetomächte und
Deutschlands antworten
Andreas Zumach
Im Konflikt um das iranische Atomprogramm haben sich die Außenminister der fünf
Vetomächte im UNO-Sicherheitsrat und Deutschlands am Donnerstagabend in Wien auf ein
Paket wirtschaftlicher und politischer Anreize geeinigt, mit denen die Regierung in
Teheran zur Aufgabe der Urananreicherung und des Baus einer Schwerwasseranlage bewegt
werden soll. Für den Fall, dass diese Strategie fehlschlägt, verständigten sich die
sechs Außenminister auf eine Liste denkbarer wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen gegen
Iran, die dann durch eine Resolution des Sicherheitsrats verhängt werden sollen.
Allerdings ließen sich China und Russland auch in Wien nicht dazu überreden, schon jetzt
eine verbindliche Zustimmung für einen eventuellen Sanktionsbeschluss des Rats zu geben.
Das knapp sechsseitige Dokument mit den Anreizen soll Iran in der kommenden Woche
offiziell übergeben werden. Zu den Anreizen gehören neben verstärkter wirtschaftlicher
Kooperation das Angebot der langfristigen Versorgung Irans mit nuklearen Brennstoffen für
Leichtwasser- und Forschungsreaktoren. Der von Deutschland und China unterstützte
Kompromissvorschlag Russlands, wonach Iran unter strikter internationaler Überwachung
eine kleine Forschungsanlage zur Urananreicherung betreiben kann, die industrielle
Anreicherung zum Zwecke der Gewinnung von Atomenergie aber auf russischem Territorium
stattfindet, wurde wegen anhaltenden Widerstands der USA nicht in das Dokument
aufgenommen. Washington war ebenfalls nicht bereit, Teheran militärische
Sicherheitsgarantien in Aussicht zu stellen.
Eine Antwort aus Teheran wird bis spätestens zum G-8-Gipfel Mitte Juli in Petersburg
erwartet. Sollte die iranische Antwort negativ ausfallen, wollen die drei westlichen
Vetomächte im Sicherheitsrat und Deutschland eine UNO-Resolution durchsetzen mit
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen gegen Teheran nach Artikel 41, Kapitel 7 der
UNO-Charta. Die in Wien vereinbarten Liste denkbarer Sanktionen umfasst das Verbot des
Export nuklearer Technologien nach Iran, ein Einfrieren der Auslandsvermögen von am
iranischen Atomprogramm beteiligten Firmen und Personen, die Suspendierung aller
bilateralen Kontakte mit Iran, ein Visum- und Reiseverbot für iranische
Regierungsoffizielle, ein Waffenembargo sowie das Ende der Unterstützung von Irans
Beitrittsbemühungen zur Welthandelsorganisation.
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