Die UNO-Ratsreform ist weiter blockiert
Andreas Zumach
Keine Einigung zwischen G 4 und AU: Erste Entscheidung der Generalversammlung
wahrscheinlich erst im September.
Die von der rot-grünen Koalition in Berlin ursprünglich bis Ende Juli angestrebte
Entscheidung der UNO-Generalversammlung über einen ständigen Sitz Deutschlands im
Sicherheitsrat wird wahrscheinlich frühestens im September fallen. Möglicherweise wird
sie auch erst nach den auf den 18. 9. angesetzten Bundestagswahlen kommen. Die
Außenminister der G-4 -Staatengruppe (Deutschland, Japan, Indien, Brasilien) und der
Afrikanischen Union (AU) hatten bei einem Treffen am Montagabend in London die Differenzen
zwischen ihren beiden Modellen für eine Erweiterung des Sicherheitsrats erneut nicht
überwinden können. Auch deutsche UNO-Diplomaten rechnen inzwischen nicht mehr ernsthaft
damit, dass sich die G 4 und die AU noch vor der Sommerpause der Generalversammlung vom 5.
bis 22. August auf einen gemeinsamen Resolutionsantrag verständigen. Dass hieße, dass
bis dahin nicht einmal die erste der drei Entscheidungsrunden stattfinden, die zur
Bestimmung neuer Mitglieder des Sicherheitsrats erforderlich sind.
Mitte Mai hatte die G 4 ihren Resolutionsantrag den anderen 187 UNO-Staaten vorgelegt,
verbunden mit der Aufforderung, bis spätestens Ende Juni darüber abzustimmen, bis Mitte
Juli die neuen ständigen Ratsmitglieder zu wählen und bis Ende Juli die für eine
Erweiterung des Sicherheitsrats erforderlichen Veränderungen der UNO-Charta zu
beschließen. Alle drei Schritte erfordern eine Zweidrittelmehrheit von 128 der 191
UNO-Staaten.
Die bisherigen Resolutionsanträge der G 4 und der AU sehen übereinstimmend die
Erweiterung des Sicherheitsrats um sechs neue ständige Mitglieder vor (je zwei aus Afrika
und Asien und je einen aus Lateinamerika und Europa). Eine große Mehrheit der 53
AU-Staaten beharrt weiterhin darauf, dass die neuen ständigen Mitglieder das sofortige
und uneingeschränkte Vetorecht erhalten.
Die G 4 hält diese Forderung jedoch für völlig chancenlos. Sie hat daher in ihrem
Resolutionsantrag den taktischen Vorschlag gemacht, dass das Vetorecht den neuen
ständigen Mitgliedern zwar grundsätzlich zuerkannt, von ihnen aber bis zu einer
Überprüfung der jetzt anstehenden Ratsreform in 15 Jahren nicht ausgeübt wird. In
dieser Streitfrage zeichnete sich bei den Londoner Gesprächen keine Einigungsformel ab.
Die G 4 hofft, dass die AU die Vetoforderung auf einem für nächste Woche anberaumten
Sondergipfeltreffen noch zurücknimmt.
Mit Blick auf das Verlangen der AU nach einem zusätzlichen nichtständigen Ratssitz für
Afrika (und damit einer Vergrößerung des Rats auf 26 statt 25 Mitglieder) deuteten die
Außenminister der G 4 Kompromissbereitschaft an. Allerdings befürchten sie, dass dann
entsprechende Wünsche aus Asien und Lateinamerika formuliert werden.
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