Die UNO debattiert über ihre Reform
Andreas Zumach
Der Generalversammlung in New York liegen zwei formelle Anträge über eine
Erweiterung des Sicherheitsrates vor. Und die afrikanischen Staaten kommen mit eigenen
Forderungen, die sich von denen Deutschlands und seiner Partner unterscheiden.
Die UNO-Generalversammlung hat gestern mit der lange angekündigten Debatte um eine
Reform des Sicherheitsrates begonnen. Eine erste und möglicherweise bereits endgültige
Entscheidung könnte nach Einschätzung von UN-Diplomaten schon bis Freitag erfolgen.
Zum Auftakt der Debatte wird der Botschafter Brasiliens den Antrag begründen, den sein
Land Ende letzter Woche gemeinsam mit Indien, Japan und Deutschland nach einer
monatelangen Lobbykampagne unter den übrigen 187 UNO-Staaten offiziell eingebracht hat.
Die vier Staaten ("Gruppe der 4", G 4) insistieren darauf, dass sie im Zuge
einer Ratsreform einen ständigen Sitz in dem obersten UNO-Gremium erhalten müssen. Sie
begründen diesen Anspruch mit ihrer Wirtschaftskraft, Bevölkerungsgröße und ihrem
Gewicht in ihrer jeweiligen Weltregion sowie mit Leistungen, die sie für die UNO
erbringen.
Der Antrag der G 4 fordert zunächst einen Grundsatzbeschluss der Generalversammlung, den
Sicherheitsrat von derzeit 15 Mitgliedern (darunter die fünf ständigen, mit Vetorecht
ausgestatteten Staaten USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien) auf 25
Länder zu vergrößern. Von den zehn zusätzlichen Ratssitzen sollen sechs ständige
Sitze sein - je zwei für Asien und für Afrika und je einer für Westeuropa und
Lateinamerika. Von den vier nichtständigen ist jeweils einer für Afrika, Asien,
Lateinamerika/Karibik und Osteuropa vorgesehen. Die G 4 fordert für die sechs neuen
ständigen Mitglieder auch das Vetorecht. Allerdings sollen sie von diesem Recht erst
Gebrauch machen dürfen, wenn die jetzt angestrebte Ratserweiterung 15 Jahre nach ihrem
Inkrafttreten überprüft worden ist.
Eine rund 40 Staaten starke Gruppe um Italien, Spanien, Polen, Argentinien und Indonesien
lehnt ständige Ratssitze für die G-4-Länder ab, zum Teil aus regionalpolitischen
Konkurrenzgründen, zum Teil aus grundsätzlichen Erwägungen. Sie hat ihren Vorschlag
für eine Ratserweiterung um zehn ausschließlich nichtständige Sitze gestern formal als
Antrag in die Generalversammlung eingebracht. Für die dann 20 nichtständigen
Ratsmitglieder sieht dieser Antrag im Unterschied zur bisherigen Regelung nach einer
zweijährigen Präsenz im Rat die Möglichkeit einer unmittelbaren Wiederwahl vor.
Mit diesem Gegenantrag hatte die G 4 ebenso wenig gerechnet wie mit Änderungswünschen
der 53 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union. Auf ihrem Gipfeltreffen im libyschen
Syrte vergangene Woche hatte die AU in Abweichung vom Antrag der G 4 neben den beiden
vorgesehenen ständigen Sitzen auch zwei statt einen der vier nichtständigen Sitze für
Afrika gefordert. Außerdem verlangte sie das uneingeschränkte Vetorecht für die
künftigen neuen ständigen Ratsmitglieder. Zudem konnten sich die AU-Mitglieder nicht
darauf einigen, wer von ihnen die beiden im G-4-Antrag vorgesehenen ständigen
afrikanischen Ratssitze einnehmen soll.
Findet der G-4-Antrag trotz dieser Schwierigkeiten die erforderliche Zweidrittelmehrheit,
sollen nach Vorstellung der vier Antragsteller Interessenten an einem ständigen Ratssitz
innerhalb einer Woche der Generalversammlung ihre Kandidatur vorlegen. Spätestens weitere
elf Wochen danach soll die Wahl der neuen ständigen Ratsmitglieder erfolgen. Gewählt
werden soll so lange, bis zwei asiatische und zwei afrikanische Staaten sowie je ein Land
aus Lateinamerika und Westeuropa die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht haben.
Dies könnte ein sehr langer Wahlprozess werden. Denn bislang haben neben den G-4-Ländern
bereits fünf afrikanische Staaten ihre Absicht zur Kandidatur angekündigt. In New York
wird damit gerechnet, dass - sollte es tatsächlich zu einem Wahlverfahren kommen - auch
noch weitere Kandidaten aus Westeuropa, Asien und Lateinamerika auftreten werden.
Nach einer erfolgreichen Wahl neuer Ratsmitglieder müsste die notwendige Veränderung der
UNO-Charta von mindestens zwei Dritteln der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Darunter
müssen die bisherigen fünf ständigen Mitglieder des Rates sein. Spätestens durch
Verweigerung oder jahrelange Verschleppung dieser Ratifizierung könnten China und die USA
die von ihnen mehr oder weniger deutlich abgelehnten ständigen Sitze für Japan und für
Deutschland verhindern. Doch vielleicht endet die Debatte über eine Reform des
Sicherheitsrates schon in wenigen Tagen, weil der G-4-Antrag in der Generalversammlung
weniger als 128 Stimmen erhält.
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