Uneingelöster Anspruch
Der WTO-Vertragsentwurf bietet keinen Schutz vor Exportdumping
Andreas Zumach
Die Konzessionen, zu denen sich die reichen Industriestaaten des Nordens
gegenüber den ärmeren Ländern des Südens im Rahmen
der wieder neu belebten Welthandelsrunde der WTO bereit zeigen, bleiben
nach wie vor weit hinter den Erfordernissen auch nur annähernder
Gerechtigkeit zurück. Auch der jüngste "Kompromissentwurf"
des WTO-Generaldirektors für ein Abkommen, über den ab heute
in der Genfer WTO-Zentrale verhandelt wird, spiegelt vorrangig die
Interessen der vier übermächtigen Weltmarktelefanten USA,
EU, Japan und Kanada wider.
Die leisen Hoffnungen, die die EU nach 15-jähriger Blockadehaltung
im Juni letzten Jahres mit der Ankündigung einer Reform ihrer
Gemeinsamen Agrarpolitik ausgelöst hatte, haben sich weitgehend
als unberechtigt erwiesen. Die seinerzeit als großer "Durchbruch"
gepriesene Entkoppelung der an die Bauern gezahlten Beihilfen von
der Menge der von ihnen produzierten Güter war - und ist - grundsätzlich
der richtige Weg, um Überproduktion, Überschusslagerung
und Exportdumping auf konkurrenzschwachen Drittweltmärkten zu
beenden. Doch die schon vor einem Jahr von Skeptikern geäußerte
Befürchtung, dass bei der Umsetzung dieses Grundsatzes in einen
Vertragstext die produktionssteigernde Wirkung von Beihilfen samt
ihrer schädlichen Folgen auf indirekte Weise erhalten bleibt,
hat sich leider bestätigt.
Das zeigt das Agrarkapitel des WTO-"Kompromissentwurfs".
Seine Umsetzung würde nicht zu substanziellen Änderungen
in der Subventionspraxis des Nordens führen, hingegen die dringend
erforderlichen effektiven Schutzmechanismen für noch konkurrenzschwächere
Entwicklungsländer erneut vertagen und zugleich die Weichen noch
weiter in Richtung einer radikalen Marktöffnung im Süden
stellen. Damit würden die bestehenden Ungerechtigkeiten im Weltagrarhandel
zementiert. Ähnliches gilt auch für die anderen Kapitel
des "Kompromissentwurfs". Der Anspruch der "Entwicklungsrunde",
die die WTO im Herbst 2001 in Doha ausgerufen hatte, bleibt weiter
uneingelöst.
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