Verwirrung um UN-Resolution zum Irak
Ein Papier der US-Regierung stellt klar: Die Interimsregierung kann nicht über den
Truppenverbleib entscheiden
Andreas Zumach
Der am Montag im UNO-Sicherheitsrat eingebrachte britisch-amerikanische Entwurf für
eine neue Irak-Resolution hat zunächst einmal fast sämtliche Medien (auch den Autor
dieser Zeilen) in die Irre geführt. "Die Besatzungstruppen erhalten mit der
Verabschiedung der neuen Resolution (also spätetens Ende Juni) ein zunächst auf zwölf
Monate (also bis maximal Ende Juni 2005) begrenztes UNO-Mandat als multinationale
Streitmacht. Dann überprüft der Sicherheitsrat das Mandat und entscheidet über eine
eventuelle Verlängerung. Auf Verlangen der irakischen Übergangsregierung kann diese
Überprüfung schon eher geschehen." So berichteten sämtliche Medien in den letzten
drei Tagen über den Resolutionsentwurf.
Daher musste der Eindruck entstehen, bereits die zum 30. Juni 2004 vorgesehene
Übergangsregierung solle das Recht bekommen, beim UN-Sicherheitsrat in New York eine
Überprüfung des Mandats der "multinationalen Streitmacht" zu verlangen und auf
diesem Weg gegebenenfalls auch einen Abzug der "multinationalen Streitmacht"
durchzusetzen.
Tatsächlich soll jedoch erst eine frühestens Anfang 2005 zu etablierende weitere
Übergangsregierung dieses Recht erhalten, wie das US-Außenministerium jetzt in einem
erläuternden Hintergrundpapier zum Resolutionsentwurf unmissverständlich deutlich
gemacht hat.
In dem aus 22 Artikeln bestehenden Resolutionsentwurf in englischer Sprache heißt die
zum 30. Juni vorgesehene Übergangsregierung durchgängig "interim government".
Lediglich in Artikel 6, der die Frage des Mandats der "multinationalen
Streitmacht" regelt, ist plötzlich von einem "transitional government" die
Rede (zu Deutsch ebenfalls "Übergangsregierung"). Wann und durch welchen
Prozess dieses "transitional goverment" entstehen soll, wird nirgendwo in dem
Resolutionsentwurf erläutert.
Laut dem Hintergrundpapier des State Department soll dieses "transitional
government" von der "transitional national assembly"
(Übergangs-Nationalversammlung) bestimmt werden, die laut Resolutionsentwurf bis
spätestens 31. Januar 2005 vom irakischen Volk gewählt werden soll. Im Entwurf wird
diese "transitional assembly" allerdings lediglich die Aufgabe zugewiesen, die
endgültige irakische Verfassung auszuarbeiten.
Der weitere Fahrplan steht ebenfalls nicht im britisch-amerikanischen
Resolutionsentwurf, sondern nur in dem Papier des State Department. Danach sollen die
IrakerInnen im Herbst 2005 per Volkabstimmung über den Verfassungsentwurf entscheiden.
Bis Ende 2005 sollen dann allgemeine, freie Wahlen zu einem regulären Parlament und die
Bildung einer endgültigen souveränen Regierung erfolgen. In früheren Erklärungen und
Dokumenten seit November letzten Jahres hatte die Bush-Administration den Eindruck
erweckt, diese Wahlen seien bereits für Anfang 2005 vorgesehen.
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