Erst wenn international gegen US-SoldatInnen ermittelt wird, siegt das Völkerrecht
Andreas Zumach
Die Regierung Bush ist im UNO-Sicherheitsrat gescheitert, als sie weiterhin Immunität
für US-Bürger vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) forderte. Die Ablehnung
dieses eindeutig völkerrechtswidrigen Antrags durch das höchste UNO-Gremium wäre
eigentlich selbstverständlich. Dass sie von den Antragskritikern jetzt als "großer
Sieg für das internationale Recht" gefeiert wird, zeigt: Die Maßstäbe haben sich
gravierend verschoben, und die Ansprüche sind in den letzten Jahren äußerst bescheiden
geworden.
Schon als die US-Regierung ihr Ansinnen vor zwei Jahren zum ersten Mal in den Rat
einbrachte, war klar, dass dieser Antrag sowohl gegen die UNO-Charta als auch gegen das
Statut des IStGH verstieß. Dennoch wurde er angenommen, weil die Vetomacht USA den Rat
eiskalt erpresste. Sie hatte gedroht, die damals gerade anstehende Verlängerung der
UNO-Mission in Bosnien zu blockieren. Ein ähnliches Erpressungsinstrument stand
Washington diesmal nicht zur Verfügung.
Der Antrag ist jedoch vor allem aus einem anderen Grund gescheitert: weil
US-SoldatInnen und ZivilistInnen Gefangene im Irak und an anderen Orten misshandelt und
gefoltert haben. Zudem hatten die Mitglieder des Sicherheitsrats zunehmend den Eindruck,
dass die nationale Justiz der USA, anders als von der Bush-Administration behauptet, diese
Vergehen nicht mit der notwendigen Intensität und Unabhängigkeit auch gegenüber
höchsten Ebenen politischer und militärischer Verantwortung verfolgt.
Daher rückt die Möglichkeit von Ermittlungen des IStGH gegen US-Bürger in
diesen oder auch in künftigen Fällen zunehmend in den Bereich des Möglichen. Hinter der
wenig überzeugenden Sorge vor "willkürlichen Prozessen" gegen US-Bürger, mit
der die Bush-Regierung ihre Ablehnung des IStGH begründet, dürfte die begründete Angst
vor durchaus berechtigten Verfahren stehen.
Das Scheitern des US-Antrags im Sicherheitsrat sollte jedoch nicht zu Illusionen
verführen. Denn die Bush-Regierung wird weiterhin andere Staaten zu bilateralen
Immunitätsabkommen nötigen - als Nächstes den Irak. Wenn es den Mitgliedern des
Sicherheitsrats gelänge, der kommenden "souveränen" Regierung in Bagdad
erfolgreich den Rücken gegen diese Nötigung zu stärken -, erst dann wäre es "ein
großer Sieg für das internationale Recht".
|