TAZ
24. Mai 2004


Deutschland sollte mit Nein stimmen

UNO: Die USA wollen ihre Immunitätsregelung verlängern lassen.

Andreas Zumach

Was muss eigentlich noch geschehen, damit Deutschland im UN-Sicherheitsrat, wo es derzeit nichtständiges Mitglied ist, einen eindeutig völkerrechtswidrigen Antrag der USA ebenso eindeutig ablehnt?

Schon als im Jahre 2002 die Bush-Administration erstmals ihr Ansinnen in den Rat einbrachte, US-StaatsbürgerInnen vor dem Zugriff des Internationalen Strafgerichtshofs zu schützen, waren sich die Juristen im Berliner Außenministerium und im Kanzleramt mit ihren Kollegen aus den meisten anderen Hauptstädte dieser Welt einig: Dieses Ansinnen der USA ist unvereinbar mit der Uno-Charta, dem Statut des Strafgerichtshofs selbst und mit anderen Bestimmungen des internationalen Rechts.

Dennoch wies Außenminister Fischer seinen Botschafter Pleuger in New York an, sich lediglich der Stimme zu enthalten, als Washington im Juni 2003 im Sicherheitsrat eine einjährige Verlängerung der zunächst nur für zwölf Monate gewährten Immunitätsregelung beantragte. Auch bei der für heute vorgesehenen Abstimmung im Sicherheitsrat über den erneuten Verlängerungsantrag der Bush-Administration darf sich der Vertreter Deutschlands im Sicherheitsrat lediglich enthalten. Und dies trotz der Folter- und Kriegsverbrechen von US-Soldaten und -zivilisten im Irak, in Afghanistan, in Guantanamo sowie in anderen exterritorialen Haft-und Verhörzentren. Verbrechen, für deren restlose Aufklärung und strafrechtliche Ahndung bis hin zu den militärischen Befehlsgebern und den politisch Verantwortlichen auf höchster Ebene die nationale Justiz der USA entgegen allen anderslautenden Beteuerungen eben keine verlässliche Gewähr bietet.

Das weiß auch die Bundesregierung. Ihr "Nein" im Sicherheitsrat wäre nicht nur ein klares Signal an die Adresse Washington gewesen, sondern auch eine Ermutigung für die kleineren nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, dem Druck der Bush-Administration zu widerstehen, mit dem sie die notwendigen neun Stimmen für ihren Antrag zusammenbringen will.