Deutschland sollte mit Nein stimmen
UNO: Die USA wollen ihre Immunitätsregelung verlängern lassen.
Andreas Zumach
Was muss eigentlich noch geschehen, damit Deutschland im UN-Sicherheitsrat, wo es
derzeit nichtständiges Mitglied ist, einen eindeutig völkerrechtswidrigen Antrag der USA
ebenso eindeutig ablehnt?
Schon als im Jahre 2002 die Bush-Administration erstmals ihr Ansinnen in den Rat
einbrachte, US-StaatsbürgerInnen vor dem Zugriff des Internationalen Strafgerichtshofs zu
schützen, waren sich die Juristen im Berliner Außenministerium und im Kanzleramt mit
ihren Kollegen aus den meisten anderen Hauptstädte dieser Welt einig: Dieses Ansinnen der
USA ist unvereinbar mit der Uno-Charta, dem Statut des Strafgerichtshofs selbst und mit
anderen Bestimmungen des internationalen Rechts.
Dennoch wies Außenminister Fischer seinen Botschafter Pleuger in New York an, sich
lediglich der Stimme zu enthalten, als Washington im Juni 2003 im Sicherheitsrat eine
einjährige Verlängerung der zunächst nur für zwölf Monate gewährten
Immunitätsregelung beantragte. Auch bei der für heute vorgesehenen Abstimmung im
Sicherheitsrat über den erneuten Verlängerungsantrag der Bush-Administration darf sich
der Vertreter Deutschlands im Sicherheitsrat lediglich enthalten. Und dies trotz der
Folter- und Kriegsverbrechen von US-Soldaten und -zivilisten im Irak, in Afghanistan, in
Guantanamo sowie in anderen exterritorialen Haft-und Verhörzentren. Verbrechen, für
deren restlose Aufklärung und strafrechtliche Ahndung bis hin zu den militärischen
Befehlsgebern und den politisch Verantwortlichen auf höchster Ebene die nationale Justiz
der USA entgegen allen anderslautenden Beteuerungen eben keine verlässliche Gewähr
bietet.
Das weiß auch die Bundesregierung. Ihr "Nein" im Sicherheitsrat wäre nicht
nur ein klares Signal an die Adresse Washington gewesen, sondern auch eine Ermutigung für
die kleineren nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, dem Druck der
Bush-Administration zu widerstehen, mit dem sie die notwendigen neun Stimmen für ihren
Antrag zusammenbringen will.
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