Zuckersieg mit bitterer Folge für arme Länder
Die Entscheidung des WTO-Schiedsgerichts gegen die EU könnte den
kleineren Produzenten Einbußen bringen
Andreas Zumach
Die Entscheidung eines Schiedsgerichts der Welthandelsorganisation (WTO)
gegen die von der Europäischen Union gezahlten Zuckersubventionen
ist von Brasilien, Australien und Thailand als großer Sieg gefeiert
worden. Zahlreichen kleineren Zuckerproduzenten und Exporteure aus
Afrika, der Karibik und der Pazifikregion (AKP-Staaten) sowie für
Indien dürfte die Entscheidung allerdings erhebliche Nachteile
bringen.
Das WTO-Schiedsgericht hatte in der vergangenen Woche der gemeinsamen
Klage von Brasilien, Indien und Thailand in sämtlichen Punkten
Recht gegeben. Danach hat die EU seit 1995 ihre in WTO-Abkommen festgelegte
Zuckerexportquote jedes Jahr erheblich überschritten.
Neben diesem Verstoß monierte die WTO auch die Höhe der
Subventionszahlungen an die Produzenten im EU-Raum sowie die Festsetzung
sehr hoher Minimalverbraucherpreise für die Konsumenten in den
EU-Staaten. Sie betragen das Drei- bis Vierfache des Weltmarktpreises.
Diese Praktiken führe zur Überproduktion und zur verbotenen
"Quersubventionierung" der Zuckerexporte, entschied die
WTO. Denn dank der hohen Preise auf dem EU-Binnenmarkt könnten
es sich die Hersteller leisten, ihre Überschussproduktion erheblich
unter Weltmarktpreisniveau zu exportieren - zum Nachteil anderer Großexporteure
wie Brasilien, Australien und Thailand. Doch die EU, die Einspruch
gegen das WTO-Urteil angekündigt hat, bestreitet, die erlaubten
Exportquoten überschritten zu haben. Denn sie zieht von ihren
jährlichen Gesamtexporten 1,76 Millionen Tonnen Rohzucker ab,
die die AKP-Staaten und Indien pro Jahr zu Vorzugsbedingungen in die
EU importieren dürfen. Dieser Zucker würde praktisch reexportiert
und dürfe daher nicht unter die WTO-Quote angerechnet werden,
argumentiert Brüssel.
Bei der Vereinbarung der WTO-Exportquoten hatte die EU in einer Fußnote
eine entsprechende Ausnahmeregelung für sich in Anspruch genommen.
Diese Fußnote sei rechtlich nicht relevant, befand das Schiedsgericht.
Sollte seine Entscheidung von der Berufungsinstanz bestätigt
werden, müsste die EU ihre bisherige Praxis bis zum Jahr 2007
einstellen. Das würde auch das Ende der Vorzugsbedingungen für
Zuckerimporte aus AKP-Staaten und Indien bedeuten. Einer der hauptbetroffenen
Länder wären die Fidschiinseln, auf denen rund 200.000 Menschen
vom Zuckerexport leben.
Die WTO-Entscheidung sorgt daher für große Unruhe auf
Fidschi. Premierminister Laisenia Qarase suchte sein Parlament letzte
Woche mit der Mitteilung zu beruhigen, die EU-Kommission habe ihm
finanzielle Unterstützung zugesagt für den Fall, dass die
EU ihre Vorzugsbedingungen für Zucker aus Fidschi und anderen
AKP-Staaten tatsächlich aufheben sollte.
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