Gesucht: Ein neuer Konsens
Bei der UNO-Reform geht es um mehr als um Sitze im Sicherheitsrat
Andreas Zumach
Der Bericht des Expertenpanels zur Reform der UNO, das Generalsekretär
Kofi Annan eingesetzt hat, kann im besten Fall zwei heilsame Wirkungen
haben: Erstens könnte die Unfähigkeit selbst dieser 16 Experten,
die ja nun gerade nicht von Regierungen entsandt wurden, sich auf
ein konkretes Modell zu einigen, zu der Einsicht beitragen, dass der
Umbau des Sicherheitsrats mitnichten die vorrangige Aufgabe der UNO-Reform
sein sollte. Bei der Reform des Sicherheitsrats geht es um dessen
Erweiterung sowie um die Neuverteilung von Privilegien wie Vetorecht
und ständige Mitgliedschaft. Doch andere Reformen, die tatsächlich
zu einer Stärkung kollektiver Handlungsmöglichkeiten durch
die UNO führen würden, sind eigentlich viel dringlicher.
Diese Einsicht wäre besonders in Deutschland wichtig, wo diverse
Bundesregierungen - von Schwarz-Gelb bis Rot-Grün - und die meisten
Medien nun seit über einem Jahrzehnt die Debatte über die
Reform der UNO weitgehend auf die Frage verengen, ob Deutschland einen
ständigen Sitz im Sicherheitsrat erhält.
Zweitens aber könnte die brisante Empfehlung des Panels, das
bedingte Recht auf den präventiven Einsatz militärischer
Mittel festzuschreiben, endlich eine breite öffentliche Debatte
über die Zukunft des Völkerrechts auslösen, die seit
den Anschlägen vom 11. 9. 2001 überfällig ist. Denn
seitdem findet ein schleichender Prozess der Uminterpretation, Aushöhlung
und damit Schwächung des Völkerrechts statt, an dessen Ende
durchaus seine Zerstörung stehen könnte.
Etappen dieses Prozesses sind nicht nur völkerrechtswidrige
Handlungen wie der angloamerikanische Irakkrieg und die Präventivkriegsdoktrin
der Regierungen Bush und Putin. Auch die Resolutionen des Sicherheitsrats
in Reaktion auf den 11. September sowie zum Irak seit Ende des
Krieges im Mai 2003 sind Teil dieses Prozesses.
Aufhalten und umkehren lässt sich dieser Prozess nur durch eine
Neuverständigung und gegebenenfalls Neuformulierung der UNO-Charta
und anderer völkerrechtlicher Bestimmungen. Und dies in einem
möglichst breiten Konsens unter den 191 UNO-Staaten.
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