Späte Rehabilitation
Neues Gesetz hebt Urteile gegen Schweizer Fluchthelfer der Nazizeit
auf. Kein Anspruch auf Schadenersatz.
Andreas Zumach
Jakob Spirig aus dem Schweizer Grenzort Diepoldsau im Kanton Sankt Gallen
wurde 1942 von der eidgenössischen Polizei verhaftet. Das Vergehen
des damals 23-Jährigen: Mit Freunden hatte Spirig jüdischen
Flüchtlingen aus Deutschland beim Grenzübertritt in die
Schweiz geholfen. Viele tausend Juden aus Deutschland und Österreich
wurden während des Dritten Reichs von Schweizer Fluchthelfern
vor der Ermordung in nationalsozialistischen Konzentrationslagern
gerettet. Nach Ansicht von Regierung und Parlament der Schweiz war
derartige Fluchthilfe ein illegaler Akt, ein Verstoß gegen die
Staatsräson. Man wollte Konflikte mit Nazideutschland vermeiden.
"Das Boot ist voll" lautete die offizielle Begründung
für die Rückweisung von Flüchtlingen. Jakob Spirig
wurde von einem Schweizer Militärgericht wegen "illegaler
Fluchthilfe" zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt,
die er ganz absaß.
Fast 60 Jahre später werden Spirig und die anderen Fluchthelfer
endlich offiziell und uneingeschränkt rehabilitiert. Gestern
trat ein Gesetz in Kraft, mit dem alle Strafurteile gegen Personen
aufgehoben werden, die von der Nazidiktatur in Deutschland verfolgten
Menschen zur Flucht in die Schweiz verholfen oder Flüchtlinge
beherbergt haben, ohne sie den Behörden gemeldet zu haben.
Das Gesetz geht zurück auf eine parlamentarische Initiative
des sozialdemokratischen Nationalratsabgeordneten Paul Rechsteiner
aus Sankt Gallen sowie auf Lobbyarbeit von Menschenrechtsorganisationen.
Allerdings: Einen Anspruch auf Wiedergutmachung oder Schadensersatz
für die Verurteilten oder ihre Angehörigen sieht das Gesetz
nicht vor. Entsprechende Anträge der grünen und der sozialdemokratischen
Fraktion im Nationalrat lehnte die Mehrheit der bürgerlichen
Parteien ab. Ebenso abgelehnt wurde die Forderung, neben den Flüchtlingshelfern
die Schweizer zu rehabilitieren, die in den 30er-Jahren im spanischen
Bürgerkrieg und in der französischen Résistance gegen
Nationalsozialismus und Faschismus gekämpft haben.
Jakob Spirig erlebt seine eigene Rehabilitierung nicht mehr. Als
Nationalrat Rechsteiner seine Gesetzesinitiative im Dezember 2000
einbrachte, lebte der 81-jährige Spirig noch immer in Diepoldsau.
Inzwischen ist er gestorben wie fast alle anderen Schweizer Fluchthelfer
aus der Nazizeit.
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