Die Schweiz macht Überwachung einfach
Datenabgleich bei Verkehrsüberwachung ist in Zürich ein "voller
Erfolg". Hier protestieren Datenschützer.
Andreas Zumach
In den Bundesländern herrscht derzeit Uneinigkeit darüber, wie
die Pläne der Innenministerkonferenz zur flächendeckenden
Überwachung von Autofahrern mit automatischen Kameras umgesetzt
werden. Die Pläne sehen vor, an Verkehrsknotenpunkten Kameras
zu installieren, die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos zu
erfassen und die Daten mit Fahndungscomputern abzugleichen. Das Vorhaben
führte jedoch zu Protesten der Datenschützer. Bayern will
die Kameras daher nur an zwei Grenzübergängen nutzen. Hessen
befindet sich im Techniktest auf der A 3. Niedersachsen plant,
im Jahr 2004 mit dem Einsatz zu beginnen.
Die Schweizer Nachbarn sind da schon weiter. Durchschnittlich fünfmal
innerhalb von 24 Stunden schlägt der Fahndungscomputer in der
Zentrale der Züricher Verkehrspolizei Alarm. Immer dann, wenn
am Sihlquai, einer der Hauptverkehrsstraßen Zürichs, ein
Auto von der Videoüberwachung erfasst wird, mit dem beziehungsweise
mit dessen Fahrer etwas nicht in Ordnung scheint. Dann wird das Gebiet
sofort von Streifenwagen abgeriegelt.
Installiert wurde die Videokamera am Sihlquai vor einem halben Jahr.
Seitdem erfasst sie täglich rund 10.000 vorbeifahrende Autos.
Gefilmt werden das Kennzeichen, die Frontpartie, die Marke und Modell
des Wagens verrät, sowie das Gesicht des Fahrers. Diese Daten
werden in Sekundenbruchteilen an den Computer übermittelt. Alarm
schlägt er in drei Fällen: Wenn das Auto oder das Kennzeichen
als gestohlen gemeldet sind, wenn der Fahrer zur Fahndung ausgeschrieben
ist, oder wenn der Fahrzeughalter mit der Zahlung von Steuern oder
Verkehrsbußen im Verzug ist. Verkehrsdelikte, wie überhöhte
Geschwindigkeit, registriert die Kamera nicht.
Bei der Züricher Verkehrspolizei spricht man nach der Versuchsphase
von einem "vollen Erfolg". Datenschutzprobleme bestünden
keine. Denn die Daten und die Bilder der 9.995 Bürger, die täglich
von der Videokamera erfasst werden, würden "nicht gespeichert".
Das zumindest versicherte der Beamte, auf dessen Schreibtisch der
Fahndungscomputer steht, am Montag gegenüber der taz.
In Deutschland sind für die Erfassung die gesetzlichen Grundlagen
nicht ausreichend. Nach Auffassung des Bundesbeauftragten für
Datenschutz, Peter Schaar, reicht die Strafprozessordnung für
den Einsatz ohne konkreten Tatverdacht nicht aus.
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