Die UNO wird zum Feigenblatt
Der Entwurf einer neuen Irak-Resolution der USA spricht den Prinzipien
des Völkerrechts Hohn. Doch die klare Ablehnung durch Frankreich,
Deutschland und Russland bleibt aus.
Andreas Zumach
Nach ihrer Missachtung durch die Betreiber des völkerrechtswidrigen
Irakkrieges solle die UNO nun wenigstens im Nachkriegsirak eine "vitale",
"führende" oder "zentrale" Rolle spielen,
befanden in den vergangenen Wochen vor allem europäische Politiker.
Selbst George Bushs wichtigster Kriegsverbündeter Tony Blair
erweckte mancherorts die Illusion, er vertrete diese Position und
werde auch Washington von ihr überzeugen. Doch das ist nun alles
Schnee von gestern. Der wesentlich von der Bush-Administration formulierte
amerikanisch-britisch-spanische Entwurf für eine neue Irak-Resolution
der UNO sieht für die Weltorganisation nur eine Feigenblattrolle
vor. Das gilt auch für die Ende letzter Woche eingebrachte zweite,
von Washington gegenüber der Ursprungsversion lediglich kosmetisch
veränderten Fassung des Entwurfs.
Die geplante Funktion eines Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs
ohne jede Entscheidungskompetenz ist lediglich der Versuch, die Feigenblattrolle
der UN zu kaschieren. Nach dem Resolutionsentwurf sollen in allen
relevanten Bereichen des Wiederaufbaus und der politischen Neuordnung
Iraks sowie bei der Ausbeutung der Ölreserven des Landes die
Besatzerstaaten USA und Großbritannien das Sagen und die Kontrolle
haben. Nicht nur die Reparatur der von den USA und Großbritannien
verursachten Kriegsschäden soll mit dem Geld aus den Ölerlösen
finanziert werden. Washington und London halten sich sogar die "Option"
offen, mit den Einnahmen aus dem Verkauf irakischen Öls zumindest
einen Teil ihrer eigenen Kriegsführungskosten zu decken. Ein
zentrales Thema fast aller Irak-Resolutionen seit 1991 - die irakischen
Massenvernichtungswaffen, deren angebliche Existenz Washington und
London immerhin als Hauptbegründung für den Krieg dienten
- kommt in dem Entwurf überhaupt nicht mehr vor. Fast jeder Satz
dieses Resolutionsentwurfes ist ein Verhöhnung oder ein Verstoß
gegen bislang gültige Prinzipien des Völkerrechts.
Würde der Entwurf vom Sicherheitsrat abgesegnet, bedeutete dies
die nachträgliche Legitimierung des Irakkrieges. Nach dem Krieg
und nach dem Verzicht selbst der ehemals erklärten Kriegsgegner
unter den Ratsmitgliedern - namentlich Frankreich, Deutschland und
Russland - diesen Krieg eindeutig als Verstoß gegen die UNO-Charta
zu bewerten, wäre eine Verabschiedung dieses Resolutionsentwurfes
ein weiterer Nagel für den Sarg des Völkerrechts und der
Institution der UNO.
Sind die früheren Kriegsgegner unter den Ratsmitgliedern bereit,
dieser imperialen Anmaßung aus Washington mit dem Maß
an Widerspruch und Prinzipienfestigkeit zu begegnen, das erforderlich
wäre, um die UNO und das Völkerrecht zu retten? Oder obsiegen
wirtschaftliche Partikularinteressen und die insbesonders in Berlin
gehegte Illusion, durch eine Erfüllung von Washingtons völkerrechtswidrigen
Wünschen lasse sich das angeschlagene Verhältnis zur Bush-Administration
wieder verbessern. Die bisherigen Reaktionen aus Paris, Berlin und
Moskau ergeben ein widersprüchliches Bild. Zu hören sind
bislang lediglich Forderungen nach Einzelkorrekturen des Resolutionsentwurfes,
die seine fatale Grundrichtung nicht verändern würden. Ebenso
wie vor dem Krieg verzichteten die drei Regierungen auf die Vorlage
einer Gegenresolution. Zur Zurückhaltung der beiden vetoberechtigten
Ratsmitglieder Frankreich und Russland hat auch die gönnerhafte
Zusage der Bush-Administration beigetragen, zumindest ein Teil der
bisherigen französischen und russischen Ölverträge
mit dem Irak werde von der durch Washington eingesetzten Interimsregierung
in Bagdad nicht annulliert.
In der Bundesregierung gibt es offensichtlich noch keine einheitliche
Linie. Es sei denn, die widersprüchlichen Äußerungen
verschiedener Kabinettsmitglieder in den letzten Tagen sind Teil eines
abgesprochen Spiels mit verteilten Rollen. Kanzler Schröder signalisiert
die größte Bereitschaft, Washingtons Verlangen nach sofortiger
Aufhebung der Irak-Sanktionen und anderen Forderungen bedingungslos
zu erfüllen. Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul
formuliert die präzisesten und weitestgehenden Gegenpositionen
zu dem Resolutionsentwurf. Und Außenminister Fischer oszilliert
zwischen diesen Polen und hält sich wie immer alle Optionen offen.
Bleibt die Hoffnung, dass zumindest die Forderungen Wieczorek-Zeuls
von der Bundesregierung auch im Sicherheitsrat vertreten werden. Geschieht
dies nicht und bleiben die Regierungen Frankreichs, Deutschlands und
Russlands bei ihrer bislang demonstrierten Haltung, machen sie sich
zum Handlanger der Bush-Administration und wirken an der Zerstörung
der nach 1945 entstandenen internationalen Rechts- und Sicherheitsordnung
mit. Ohne entschiedenen Widerspruch dieser drei Mächte ist auch
nicht damit zu rechnen, dass die sechs schwachen Nichtständigen
Ratsmitglieder (Angola, Kamerun, Guinea, Mexiko, Chile und Pakistan),
deren Vorabzustimmung zum Irakkrieg Washington auch mit Erpressung
nicht erzwingen konnte, diesmal erneut Nein sagen.
Die öffentliche Debatte über den Resolutionsentwurf beschränkt
sich bislang weitgehend auf die von seinen Autoren verlangte Aufhebung
aller Sanktionen gegen Irak bis spätestens zum 3. Juni, dem Tag,
an dem das Programm "Öl für Nahrungsmittel" ausläuft.
Völlig zu Recht gelten diese Sanktionen bei Gegnern wie Befürwortern
des Irakkrieges als verpönt. Haben diese Sanktionen seit 1991
nach Angaben humanitärer UNO-Organissationen doch den Tod von
über 1,6 Millionen Irakern verursacht. Trotz dieser seit langem
bekannten völkermörderischen Auswirkungen haben die USA
in den letzten zwölf Jahren alle Versuche vereitelt, diese grausamen
Sanktionen aufzuheben oder wenigstens zu lockern. Dieser Umstand,
der in der aktuellen Debatte gern vergessen oder bewusst unterschlagen
wird, macht es sehr schwer, jetzt humanitäre Begründungen
der Bush-Administration für eine Forderung nach Aufhebung der
Sanktionen für glaubwürdig zu halten. Natürlich muss
es oberstes Ziel aller Anstrengungen sein, die Hindernisse aus dem
Weg zu räumen, die einem schnellen Wiederaufbau Iraks, einer
Wiederbelebung seiner Wirtschaft und vor allem der umfassenden Versorgung
der Zivilbevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern entgegenstehen.
Ob dies allerdings durch die Aufhebung der Sanktionen im Rahmen einer
fortgesetzten Besatzung und Kontrolle Iraks und seiner Ölvorkommen
durch die USA und Großbritannien erreicht werden kann, ist zweifelhaft.
Der Bush-Administration geht es mit der Forderung nach schneller Aufhebung
der Sanktionen offenbar um etwas anderes: In den letzten Wochen hat
die US-Regierung amerikanischen Konzernen milliardenschwere Aufträge,
vor allem für die Reparatur und Wiederinbetriebnahme irakischer
Ölanlagen, zugeschanzt. Jetzt müssen die Unternehmen die
Möglichkeit erhalten, diese Aufträge umzusetzen.
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