TAZ
03. Februar 2003

Benennung mit doppelter Quotierung

Ab morgen werden in New York die RichterInnen des Internationalen Strafgerichtshofs gewählt

Andreas Zumach

Beim neuen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) werden mindestens ein Drittel, möglicherweise über die Hälfte der 18 Richterposten mit Frauen besetzt. Der Frauenanteil beim IstGH läge damit deutlich höher als bei allen anderen internationalen Rechtsorganen. Das zeichnet sich am Tag vor den Richterwahlen ab, die ab morgen auf der zweiten Konferenz der - inzwischen 85 - Vertragsstaaten des IstGH in New York stattfinden. Zudem ist damit zu rechnen, dass die 18 Richterposten, für die von 43 Staaten 33 männliche und 10 weibliche KandidatInnen nominiert wurden, in angemessener Weise auf die Weltregionen verteilt werden.

Grund für diese Erwartung sind die Wahlregeln, die auf der ersten IstGH-Vertragsstaatenkonferenz im September letzten Jahres unter dem gemeinsamen Druck von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Ländern des Südens festgelegt wurden. Nach diesen Regeln muss jedes der 85 Mitgliedstaaten beim morgigen ersten Wahlgang mindestens 6 seiner 18 Stimmen an eine der 10 kandidierenden Frauen vergeben. Ansonsten wäre der Wahlzettel ungültig. Damit entfallen im ersten Wahlgang insgesamt 510 Stimmen auf die 10 Kandidatinnen.

Sollten sich diese Stimmen gleichmäßig verteilen, erhielte jede Frau 51 Stimmen und damit nur 6 weniger als die für eine Wahl erforderliche Zweidrittelmehrheit von 57 der 85 möglichen Stimmen. Auf die 33 männlichen Kandidaten entfielen jeweils nur 31 Stimmen.

Es wird in New York allerdings damit gerechnet, dass sich die 510 im ersten Wahlgang für Frauen reservierten Stimmen angesichts des unterschiedlichen Bekanntheitsgrads der Kandidatinnen und aufgrund diverser Vorabsprachen so verteilen, dass bis zu 6 Frauen die Zweidrittelmehrheit erreichen und im ersten Wahlgang zu Richterinnen gewählt werden.

Zudem wird erwartet, dass sich der kanadische Kandidat Phillip Kirsch im ersten Wahlgang durchsetzt. Als ehemaliger Vorsitzender der Staatenkonferenz von Rom, auf der im Sommer 1998 das Statut des IstGH vereinbarte wurde, genießt Kirsch erhebliches Ansehen unter den Vertragsstaaten.

Die Wahlregeln schreiben weiterhin vor, dass im ersten Wahlgang mindestens je 3 KandidatInnen aus den Regionalgruppen Afrika, Lateinamerika und "Westeuropa und andere" (Kanada, Australien, Neuseeland) angekreuzt werden, sowie je zwei KandidatInnen aus den Regionalgruppen Asien und Osteuropa.