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TAZ
04. August 2001 |
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Exempel Kissinger
Andreas Zumach
Das Urteil gegen Radislav Krstic wegen Völkermord in Srebrenica ist ein Meilenstein
für die Entwicklung des Völker(straf)rechts.
Die strafrechtliche Verantwortung für diesen Völkermord liegt allein bei den
unmittelbaren Tätern und ihre Befehlsgebern in Belgrad. Politisch mitverantwortlich und
möglicherweise der unterlassenen Hilfestellung schuldig sind allerdings die Nato-Staaten
USA, Frankreich und Deutschland. Sie waren erwiesenermaßen bereits Wochen vorher über
die Vorbereitungen für den serbischen Eroberungsfeldzug gegen die UNO-Schutzzone
Srebrenica informiert, der dem Massaker unmittelbar vorausging. Die Regierungen der USA
und Frankreichs hintertrieben zudem nachweislich einen rechtzeitigen Einsatz der Nato, um
die Eroberung der UNO-Schutzzone zu verhindern. Solange das Tribunal diesen Teil der
Geschichte nicht aufklären kann, weil Washington, Paris und Berlin weiterhin wichtige
Beweise und Zeugen zurückhalten, bleibt ein dunkler Schatten auf seinen Urteilen zu
Srebrenica. Dieser Kritik muss sich das Tribunal stellen. Unberechtigt hingegen ist der
Vorwurf der "Einseitigkeit". Nach allen Erkenntnissen ist der
"serbische" Anteil an den Verbrechen mit Abstand der größte. Gemessen daran
hat das Tribunal bislang sogar überproportional viele Kroaten und Muslimen angeklagt oder
bereits verurteilt.
Wenn das Tribunal ein Glaubwürdigkeitsproblem hat, dann weil mutmaßlich
Verantwortliche für andere Verbrechen der letzten 50 Jahre bislang nicht strafrechtlich
zur Verantwortung gezogen wurden. Etwa der ehemalige US-Außenminister Henry Kissinger.
Ein Journalist hat kürzlich umfangreiche Materialien vorgelegt, die Kissingers
Verantwortung für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen in
Vietnam, Kambodscha, Chile, Osttimor und Zypern beweisen. Laut Völkerrecht und nationaler
Gesetzgebung fast aller Staaten sind dies Verbrechen, die nicht verjähren. Kissinger
müsste angeklagt werden. Erst wenn das geschähe, wüchse die Unterstützung für das
Tribunal und einen künftigen Internationalen Strafgerichtshof.
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