Verdrängte Kumpanei
Keine Anklage gegen Milodevic vor UNO-Kriegsverbrechertribunal
Andreas Zumach
Serbiens neuer Regierungschef Djindjic und Jugoslawiens
Präsident Koðtunica sind in allen wesentlichen Fragen
uneins, konstatieren fast sämtliche Beobachter der politischen
Szene in Belgrad. Einigkeit besteht nur in einem Punkt: Exdiktator
Miloðevic soll zwar vor einem serbischen Gericht angeklagt werden
wegen Wahlbetrug, Unterschlagung von Volksvermögen und
Mordbefehlen gegen innenpolitische Gegner. Aber eine Auslieferung an
das UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag schließen Djindjic
und Koðtunica aus.
Für einen politischen Neuanfang in Serbien ist jedoch die
strafrechtliche Aufarbeitung der schweren
Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen der letzten
zehn Jahre in Kroatien, Bosnien und Kosovo unverzichtbar.
Koðtunica und Djindjic vertrauen darauf, dass die fünf
für die internationale Balkanpolitik relevanten Staaten der
ehemaligen Kontaktgruppe dessen Auslieferung nach Den Haag jetzt
ebenso wenig ernsthaft verlangen wie in den zweieinhalb Monaten seit
dem Sturz Miloðevic. Beide Politiker erwarten weder Forderungen
für die bereits erfolgte schnelle Wiederaufnahme Jugoslawiens in
die UNO, OSZE und andere multilaterale Institutionen - noch für
die künftige Wirtschaftshilfe. Dieses Kalkül dürfte
aufgehen. In Washington, London, Paris und Berlin gibt es - trotz
zeitweise anders lautender Bekundungen - kein ernsthaftes Interesse
an einem Auftritt Miloðevic vor dem UNO-Tribunal. Moskau hat
dieses Interesse nicht einmal geheuchelt.
Dem Tribunal liegt zwar seit vielen Jahren erdrückendes
Beweismaterial vor, dass die Hauptverantwortung von Miloðevic
für die Verbrechen in den Kriegen Serbiens gegen Kroatien und
Bosnien belegt. Doch das Tribunal durfte bis heute keine Anklage
gegen Miloðevic erheben. Denn in einem Verfahren gegen
Miloðevic müssten die fünf Kontaktgruppenstaaten
befürchten, dass ihre bis heute geheimen Absprachen und ihre
zeitweise Kumpanei mit Serbiens Exdiktator (zum Beispiel bei der
Vertreibung zehntausender Muslime aus den UNO-Schutzzonen Srebrenica
und Þepa im Juli 1995) vor der Welt ausgebreitet
würden.
Und: Die vom Tribunal im Mai 1999 erhobene Anklage gegen
Miloðevic wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen im Kosovo
steht nach Ansicht mancher Völkerrechtler auf so wackeligen
Füßen, dass eine Verurteilung des Angeklagten nicht einmal
sicher ist.
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