UNO-Menschenrechtskommission verurteilt Russland
Nachahmenswert
Andreas Zumach
"Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen." Zumindest diese
Variante von Selektivität und zweierlei Maß, die die Debatten und Entscheidungen der
UNO-Menschenrechtskommisison über 50 Jahre bestimmte, ist mit der Resolution zur
Verurteilung des ständigen Sicherheitsratsmitgliedes Russland erstmals durchbrochen
worden. Das allein ist ein historischer Fortschritt. Nimmt man die seit der
"Allgemeinen Erklärung" von 1948 völkerrechtlich verbindlichen
Menschenrechtsnormen, die Russland wie fast alle 187 UNO-Staaten unterschrieben hat, zum
Maßstab, geht die Resolution auch in der Sache völlig in Ordnung.
Angesichts der vorliegenden Beweise für schwere Menschenrechtsverstöße russischer
Truppen in Tschetschenien sowie im Licht der völlig unzureichenden Bemühungen Moskaus
zur Untersuchung und Ahndung dieser Verstöße hätte die Resolution sogar noch weit
entschiedender ausfallen müssen: Zu Recht kritisieren Menschenrechtsorganisationen, dass
die - anfangs auch von kleineren EU-Staaten gestellte - Forderung nach einer
internationalen Untersuchungskommission fehlt und dass die Menschenrechtsverstöße nicht
präzise benannt werden.
Dennoch hinterlässt die Verurteilung Russlands auf der ersten Sitzung der
UNO-Kommission seit dem Nato-Krieg gegen Jugoslawien einen schalen Geschmack. Russland und
China werfen den Nato-Staaten unter den Befürwortern der Tschetschenien-Resolution
"Doppelmoral" vor. Diese Kritik ist natürlich nicht akzeptabel als Versuch,
damit die russischen oder chinesischen Verstöße gegen die Menschenrechte zu
rechtfertigen oder auch nur zu relativieren. Aber in der Sache trifft der Vorwurf der
Doppelmoral natürlich zu. Zumal diverse Nato-Staaten derzeit massiven Druck auf die
Anklägerin des UNO-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag ausüben, nicht einmal ein
förmliches Untersuchungsverfahren wegen der Luftangriffe auf zivile Einrichtungen und
Zivilisten in Jugoslawien einzuleiten.
Diese Form von Selektivität und zweierlei Maß bei der Behandlung von
Menschenrechtsverletzungen gilt nicht nur für aktuelle Konflikte, sondern auch im
historischen Maßstab. Der Genozid des Pol-Pot-Regimes in Kambodschda kommt jetzt vor ein
Tribunal. Endlich! Doch die Völkermordverbrechen der USA im Vietnamkrieg, dessen Ende
gerade 25 Jahre zurückliegt, bleiben - obwohl juristisch nicht verjährt - weiterhin
tabu. Dasselbe gilt für die Verbrechen Frankreichs in Algerien oder die schweren
Menschenrechtsverstöße Großbritanniens im Nordirlandkonflikt.
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