USA will Straffreiheit für ihre Bürger Die Clinton-Administration möchte die Statuten des Internationalen
Strafgerichtshofs verändern. Menschenrechtsgruppen fordern die
Bundesregierung auf, Versuchen zur Verwässerung entgegenzutreten.
Am Montag wird in New York verhandelt
Andreas Zumach
Deutsche und internationale Menschenrechtsorganisationen haben die Bundesregierung
aufgefordert, allen Versuchen der USA und anderer Staaten "entschlossen
entgegentreten", die Unabhängigkeit, Effektivität und Zuständigkeit des geplanten
Internationalen Strafgerichtshofs (ISTGH) einzuschränken. Entsprechende Erwartungen
äußerten auch Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien bei einer Sitzung des
Menschenrechtsausschusses am vergangenen Mittwoch.
Anlass dieser Aufforderungen an die Bundesregierung ist insbesondere die Absicht der
Clinton-Administration, das bereits völkerrechtlich verbindlich vereinbarte Statut des
ISTGH durch eine Ausnahmebestimmung zum Schutz von US-StaatsbürgerInnen vor jeglicher
Strafverfolgung wieder zu verändern.
Bei einer am kommenden Montag in New York beginnenden Verhandlungsrunde über
Verfahrensregeln des künftigen ISTGH will die Clinton-Administration einen entsprechenden
Vorschlag offiziell einbringen, für den sie bereits seit März in zahlreichen
Hauptstädten intensive Lobbyarbeit betreibt. Laut bislang von der Bundesregierung nicht
kommentierten britischen Presseberichten bemühte sich Präsident Bill Clinton vergangene
Woche bei seinem Gespräch mit Bundeskanzler Gerhard Schröder in Berlin um deutsche
Unterstützung für den Veränderungsvorschlag.
Das ISTGH-Statut wurde im August 1998 in Rom von 120 Staaten nach sechswöchigen
Verhandlungen beschlossen. Lediglich die USA und sechs weitere Staaten stimmten dagegen.
Das ISTGH kann seine Arbeit aufnehmen, sobald das Statut von 60 Staaten ratifiziert wurde.
Bislang liegen zehn Ratifikationen vor.
Das Statut regelt die Zuständigkeit des ISTGH für Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg. Gegen den Willen Washingtons wurde im
Statut ausdrücklich festgeschrieben, dass sich auch BürgerInnen von Staaten, die - wie
die USA - das Statut nicht unterzeichnet haben, vor dem ISTGH angeklagt werden können und
ausgeliefert werden müssen. Auf diesen Passus zielt die Clinton-Administration mit ihrem
Änderungsvorschlag.
Danach soll der ISTGH gegen BürgerInnen von Nichtunterzeichnerstaaten nur dann ein
Verfahren eröffnen können, wenn entweder der Staat, in dessen Auftrag die Betroffenen
handeln oder aber der UN-Sicherheitsrat seine ausdrückliche Zustimmung erteilen. Die
Zustimmung des Sicherheitsrats könnten die USA jederzeit durch ein Veto verhindern. Im
Klartext hieße dies: Wenn zum Beispiel US-Soldaten im Zusammenhang
"humanitärer" oder anderer Interventionen Verbrechen begehen, müssten sie kein
Verfahren vor dem ISTGH befürchten.
Mehrere arabische Staaten fordern zudem, das sexuelle Gewalttaten gegen Frauen nicht
unter die Kategorie "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gefasst und
entsprechend vom ISTGH nicht verfolgt werden, wenn sie im Familienkontext begangen wurden
oder aber religiös bzw. kulturell sanktioniert sind. Dieser Vorschlag wurde in dieser
Form zwar nicht akzeptiert, aber auch nicht eindeutig abgelehnt.
Die Frauenrechtsorganisation Medicamondiale in Köln, das deutsche
"Komitee für einen ISTGH" sowie die internationale
Koalition von regierungsunabhängigen Organisationen für
einen effektiven, unabhängigen ISTGH haben Bundeskanzler Schröder
und Außenminister Joschka Fischer aufgefordert, diesen Bestrebungen
zur Aufweichung des ISTGH-Statuts eine klare Absage zu erteilen.
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