50 Jahre europäische Menschenrechtskonvention
Illusion Universalität
Andreas Zumach
Mit einem Festakt wurde gestern in Rom das 50-jährige
Bestehen der Europäischen Menschenrechtskonvention gefeiert -
der wichtigsten Übereinkunft des 1949 gegründeten
Europarates. Sie schützt die 800 Millionen Bürger der 41
Europaratsländer in ihren Grundrechten, und sie ist der weltweit
einzige völkerrechtliche Vertrag, gegen dessen Verletzung
Einzelpersonen vor einem Gericht klagen können.
Doch das öffentliche Interesse am gestrigen Ereignis war -
anders als noch vor zwei Jahren - nur mäßig. Unter starker
Beteiligung von Politikern, Medien und Nichtregierungsorganisationen
wurde damals, im Dezember 1998, der 50. Geburtstag der
"Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" begangen.
Noch größer waren Interesse und Beteiligung an der Wiener
Weltmenschenrechtskonferenz der UN im Juni 1993. Zum Ende dieser
Konferenz unterschrieben immerhin 172 der damals 186
Mitgliedsländer den Satz: "Alle Menschenrechte sind
universell gültig und unteilbar." Zudem beschloss die
Konferenz, das Amt eines UN-Hochkommissars für Menschenrechte zu
schaffen.
Nach über 40 Jahren Kaltem Krieg, während derer das
Thema Menschenrechte zur Waffe im Kampf der Blöcke und
Ideologien verkommen war, markierte die Wiener Konferenz einen
erheblichen Fortschritt. Insbesonders das Bekenntnis aller
Teilnehmerstaaten zur "Universalität aller
Menschenrechte" schuf große Hoffnungen. Als weiterer
Meilenstein folgte schon bald die Bildung der
UN-Kriegsverbrechertribunale zu Ex-Jugoslawien und Ruanda, der ersten
derartigen Einrichtungen seit den Gerichtshöfen von
Nürnberg und Tokio im Jahre 1945. Daraus erwuchs eine politische
Dynamik, die nach vier Jahrzehnten ergebnisloser Expertendiskussionen
schließlich im Sommer 1998 auf einer Konferenz in Rom zum
Beschluss von 122 Staaten über ein Statut für einen
ständigen Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zur Verfolgung
von künftigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Völkermord und Kriegsverbrechen führte.
Doch spätestens bei der ICC-Konferenz in Rom begann auch die
Ernüchterung, die inzwischen zu erheblichen Zweifeln an der
universellen Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der Menschenrechte
geführt hat. Die Weltmacht USA beharrte auf Ausnahmeregeln
für ihre Staatsbürger und verweigerte, als die anderen
Staaten diesem Ansinnen nicht zustimmten, die Unterschrift unter das
ICC-Statut. Jetzt fühlten sich all jene - nicht nur im
Propagandaapparat von Slobodan Miloðevic, sondern auch unter
westeuopäischen Kritikern - bestätigt, die schon die
Schaffung des UNO-Kriegsverbrechertribunals für Jugoslawien als
selektiven Akt verurteilt hatten. Warum werden nicht auch
UNO-Tribunale geschaffen zur Untersuchung vergangener
Völkermord- und Kriegsverbrechen anderer Staaten - sei es der
Amerikaner in Vietnam, der Russen in Afghanistan oder der Franzosen
in Algerien? Diese immer wieder gestellte Frage ist schwer von der
Hand zu weisen - zumal es bei Völkermord laut der Konvention von
1948 keine Verjährung gibt.
Der Luftkrieg der Nato gegen Jugoslawien bei gleichzeitiger
Tatenlosigkeit zum Beispiel gegenüber den
Menschenrechtsverletzungen der Türkei an den Kurden hat wie kein
anderes Ereignis der letzten Jahre den Verdacht genährt, dass
der Westen zwar die Universalität der Menschenrechte predigt, in
der Praxis aber selektiv vorgeht. Dieser Verdacht unterminiert den
Glauben an die Universalität der Menschenrechte. Verstärkt
wird er in jüngster Zeit durch das windelweiche Verhalten
Westeuropas gegenüber den fortgesetzten Kriegsverbrechen
Russlands in Tschetschenien sowie durch die westliche
Zurückhaltung angesichts des massiven Vorgehens israelischer
Armee- und Polizeikräfte gegen die Palästinenser.
Eine weitere Dimension der Selektivität wird seit vielen
Jahren zu Recht von den Ländern des Südens kritisiert,
zunehmend aber auch von Gewerkschaften und
Nichtregierungsorganisationen im Norden: Die Industriestaaten
interessieren sich fast ausschließlich für die Umsetzung
der zivilen und politischen Freiheitsrechte. Die wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Menschenrechte - wozu für Abermillionen
Bewohner dieser Erde das Recht gehört, nicht zu verhungern -
wurde vom Norden bislang vernachlässigt. Die Globalisierung und
die weltweite Handelsliberalisierung der letzten Jahre haben, anders
als von ihren Befürwortern im Norden zunächst behauptet,
bislang nicht zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Menschenrechtslage im Süden geführt. Das
wiederum dient zahlreichen undemokratischen Regimen dort als Vorwand,
ihren Bürgern auch zivile und politische Freiheitsrechte weiter
vorzuenthalten.
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