Europäische Rüstungspolitik
von Christopher Steinmetz
In den nächsten zwei Jahren werden die letzten Weichen für eine Europäische
Rüstungspolitik gestellt werden. Die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
(EU) sind zunehmend bereit aus diesem Kernbereich der nationalen Souveränität einige
Zuständigkeiten an die EU abzugeben. Deutlichste Ausprägung der staatlichen
Interessenskonvergenz ist die Gründung der Europäischen Rüstungsagentur am 12. Juli
2004.
Die Europäische Rüstungspolitik (ERP) in ihrer derzeitigen Konzeption wird einen
maßgeblichen Beitrag zur weiteren Militärisierung der Europäischen Union leisten und
einen neue Phase der quantitativen und qualitativen Aufrüstung in Europa einleiten. In
den nächsten Jahren werden eine Reihe von Maßnahmen den weiteren Weg in eine
europäische Rüstungsplanungs- und Beschaffungspolitik, gemeinsame
Rüstungsforschungspolitik sowie einen europäischen Rüstungsmarkt ebnen.
Ob es mithilfe einer ERP tatsächlich gelingen wird, die Schwächen und Nachteile
nationaler Rüstungspolitiken zu beheben, steht dagegen auf einem anderen Blatt. Vieles
spricht eher dafür, dass die Unzulänglichkeiten nationaler rüstungspolitischer
Entscheidungsprozesse auf die europäische Ebene transportiert werden und sich dort
potenzieren. Gerade bezüglich der demokratische Kontrolle, der Rechenschaftspflicht und
der Transparenz deutet heute vieles darauf hin, dass die ERP keine Verbesserung bringen
wird und gemäß den Interessen der treibenden Kräfte der militärischen Europäisierung
auch nicht bringen soll.

1. Alles hat eine Vorgeschichte
Die Europäische Rüstungspolitik wird derzeit als eine logische Konsequenz einer
gemeinsamen Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) präsentiert und
begründet. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn seit Anfang der 1990er Jahre
wurden bereits in verschiedenen multilateralen Strukturen Ansätze für eine ERP
entwickelt und umgesetzt. Maßgebend war dabei nicht der Mehrwert für eine gemeinsame
Sicherheitspolitik sondern der konkrete rüstungspolitische und ökonomische Vorteil für
diejenigen Staaten, die über einen großen Rüstungsbeschaffungsetat und eine starke
rüstungsindustrielle Basis verfügten - allen voran Deutschland und Frankreich. Dies
Staaten verknüpften damit die Hoffnung, den geplanten - aber umstrittenen - nationalen
rüstungsindustriellen und militärischen Umstrukturierungsprozessen eine neue
Legitimation zu verschaffen und durch engere Abstimmung die Kosten dieser Umstrukturierung
zu reduzieren. Harmonisierung der Rüstungs- und Beschaffungsplanung, technische
Standardisierung, Koordination der militärischen Forschungsprogramme standen ganz oben
auf der Agenda.
WEU-WERG-WERO
In dieser Hinsicht markiert die Überführung der Unabhängigen Europäischen
Programmgruppe der NATO in die Westeuropäische Union (WEU) 1992 den Auftakt für die
schleichende Europäisierung der Rüstungspolitik. Als Westeuropäische Rüstungsgruppe
(WERG) erhielt sie das Mandat, Konzepte für sämtliche rüstungsrelevante Fragen
innerhalb der WEU zu erarbeiten und die Koordination unter den Mitgliedsstaaten zu
verbessern. Dem Lobbyverband der europäischen Rüstungsindustrie EDIG (heute als ASD
bekannt) wurde auch gleich ein privilegierter Beraterstatus eingeräumt. Bei der WERG
wurde 1993 eine Zelle für militärische Forschungs- und Entwicklungsprogramme (F&E)
angesiedelt, die bereits im engen Rahmen rechtlich eigenständig agieren konnte. In der
Hoffnung verbindlichere Entscheidungsstrukturen zu schaffen, gründeten die WERG-Staaten
1996 die Westeuropäische Rüstungsorganisation (WERO). Erstmals existierte damit eine
Organisation, die theoretisch auch in der Lage war, eigenständig Aufträge zu vergeben
und zu koordinieren.
Letzten Endes konnten sich die Mitgliedsstaaten mit einem ausgeprägten nationalen
F&E Bereich allerdings innerhalb der WERG/WERO nicht durchsetzen. Sämtliche
Entscheidungen mussten weiterhin im Konsens getroffen werden, jedes Mitglied konnte sich
an jedem Vorhaben beteiligen, technische Informationen waren nicht geheim. In der
Konsequenz wurden daher weder die substantiellen finanziellen Ressourcen noch ausreichend
Arbeitskräfte von den großen WERG-Staaten zur Verfügung gestellt. Umfang und Bedeutung
der Projekte, die über diese Strukturen abgewickelt wurden, blieben gering.
OCCAR
Um die Blockade innerhalb der WEU-Strukturen zu überwinden, kamen Deutschland und
Frankreich 1995 überein, bilateral die Koordination ihrer Rüstungspolitik zu
institutionalisieren. Es begann der Diskussionsprozess um die Einrichtung eines
Organisation conjointe de coopération en matière d'armement (OCCAR). Die Regierungen
Großbritanniens und Italiens drangen erfolgreich auf ihre Beteiligung, da sie einerseits
durchaus den Mehrwert dieser Initiative für ihre nationalen Rüstungsindustrien erkannten
und andererseits auf den Prozess mit einwirken wollten. Zwischen 1996 und 1998 einigten
sich die vier Staaten auf die Grundzüge des Vertragswerkes, der nach einer dreijährigen
Ratifizierungsphase 2001 in Kraft trat.
Erstmals waren führende Staaten bereit, einen Teil ihrer militärischen
Beschaffungsentscheidungen an ein multilaterales Koordinationsgremium zu delegieren. Alle
Mitgliedsstaaten sollten der OCCAR Beamte zur Verfügung stellen, die gemäß den
vertraglichen Vorgaben der multilateralen Beschaffungsaufträge die vorgesehenen Mittel in
den Projektgruppen über die Auftragsvergabe ausschließlich nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten entscheiden - also auf das ansonsten übliche Prinzip des "juste
retour" verzichten. Einzige Einschränkung ist, dass die Aufträge vorrangig an die
Rüstungsindustrien der Mitgliedsstaaten zu vergeben sind.
Eine Reihe damals laufender multilateraler Beschaffungsvorhaben wurden der OCCAR
übertragen. Im Jahr 2003 folgte das Airbus 400M Projekt. Damit stieg das potentielle
Vergabevolumen der OCCAR auf über 33 Mrd. Euro! Allerdings hat die OCCAR bislang noch
kein Projekt erfolgreich abschließen können. Vieles spricht dafür, dass sich der
Verzicht auf das "juste retour" Prinzip erst dann für die beteiligten Staaten
lohnt, wenn mehrere Beschaffungsvorhaben durch die OCCAR gemanagt werden, an denen auch
Staaten mit relativ schwachen rüstungsindustriellen Kapazitäten beteiligt sind.
Der "Letter of Intent"-Prozess
Parallel zum Aufbau der OCCAR einigten sich die sechs größten Rüstungsproduzenten
unter den EU-Staaten 1998 in dem sogenannten "Letter of Intent" zur gemeinsamen
Koordination der Umstrukturierung ihrer nationalen Rüstungsmärkte. Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden und Spanien unterzeichneten 2001 ein
entsprechendes "Rahmenabkommen über Maßnahmen zur Erleichterung der
Umstrukturierung und der Tätigkeit der Europäischen Rüstungsindustrie", welches
2003 in Kraft trat.
Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich dazu, die Zugangshürden für
Rüstungsunternehmen aus anderen Unterzeichnerstaaten abzubauen. Dies betrifft u.a. den
Zugang zu Rüstungstechnologien und den Erwerb von Unternehmensanteilen. Darüber hinaus
verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten Maßnahmen zur Liberalisierung des
Rüstungsgütertransfers im Rahmen gemeinsamer Beschaffungsvorhaben zu unternehmen,
Exportgarantien in Drittstaaten einzuführen, nationale Rüstungskapazitäten nur noch in
Einzelfällen aus Gründen der Versorgungssicherheit besonders zu unterstützen und
generell die nationale Gesetzgebung an die in diesem Rahmen erzielten Vereinbarungen
anzupassen.
Aber auch in diesem Rahmen konnten bislang trotz der selektiven Mitgliedschaftsstruktur
keine vorzeigbaren Ergebnissen erzielt werden. Die Detailverhandlungen zum Rahmenabkommen
stagnieren. Es fehlen die kleineren "Abnehmerstaaten". Solange die beteiligten
Staaten fast auf Augenhöhe miteinander planen und beschaffen und über Marktöffnungen
nachdenken, bleibt es beim klassischen Tausch auf Gegenseitigkeit.

2. Gründung der Europäischen Rüstungsagentur
In unterschiedlichen Konstellationen haben die in diesem Sektor maßgeblichen
EU-Mitgliedsstaaten also bereits versucht multilaterale Abstimmungsprozesse einzurichten.
Es waren Testläufe für den Fall, dass tatsächlich innerhalb der EU die rechtlichen und
politischen Voraussetzungen für eine Europäische Rüstungspolitik herbeigeführt werden
können.
Mit der Entscheidung der EU in Laeken 2001 eine "Europäische Verfassung"
vorzubereiten, beschleunigte sich daher der Europäisierungsprozess auch in der
Rüstungspolitik. Im Rahmen des "Konvents über die Zukunft Europas" erarbeitete
die Arbeitsgruppe "Verteidigung" eine Reihe von Vorschlägen für eine ERP.
Diese Vorschläge, allen voran der zu einer Einrichtung einer "Europäischen Agentur
für die Entwicklung der militärischen Fähigkeiten, Forschung, Beschaffung und
Rüstung", stießen im EU-Rat auf fruchtbaren Boden und wurden in den "Vertrag
über eine Verfassung für Europa" übernommen.
Als Ende 2003 deutlich wurde, dass sich die Ratifizierung dieses wenigstens bis 2007
hinziehen würde, beschloss der EU-Rat bereits vorzeitig die Grundlagen für eine
Europäische Rüstungspolitik zu legen. Kernstück der ERP sollte die Einrichtung einer
Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) sein. Zwischen Januar und April 2004 erarbeitete
eine Arbeitsgruppe hierfür die Modalitäten. Diese Vorlage wurde bereits im Juni vom
EU-Ministerrat gebilligt. Am 12.7.2004 trat die "Gemeinsame Aktion zur Einrichtung
einer Europäische Verteidigungsagentur" des EU-Rats in Kraft.

3. Aufgaben der Rüstungsagentur
Bereits der Aufgabenzuschnitt der Europäischen Rüstungsagentur verdeutlicht die ihr
von den EU-Staaten zugedachte Rolle als zentrales Instrument der Europäischen
Rüstungspolitik.
Die Rüstungsagentur soll die militärischen Fähigkeiten für Interventionseinsätze
weiterentwickeln. Zu diesem Zweck wird sie die notwendigen militärischen Fähigkeiten der
EU-Staaten identifizieren. Die Agentur wurde die Zuständigkeit für die Implementierung
des laufenden ECAP Prozesses und aller nachfolgender Initiativen übertragen. Sie wird die
einzelnen Zusagen und finanzielle Prioritätensetzung der Mitgliedsstaaten beurteilen und
dahingehend versuchen die nationalen Beschaffungsplanungen zu harmonisieren.
Zur Verbesserung und Förderung der Rüstungskooperation soll die Rüstungsagentur
Beschaffungsvorhaben vorschlagen, die den Zielen der ESVP dienen, bereits laufende
Beschaffungsprogramme der EU-Mitgliedsstaaten koordinieren und die effiziente und
Kosten-effektive Umsetzung gewährleisten. Dafür kann ihr auch das Management des
gesamten Rüstungsprojektes übertragen werden.
Auf industriepolitischer Seite soll die Rüstungsagentur vor allem in Zusammenarbeit
mit der EU Kommission die Ausgestaltung eines Europäischen Rüstungsmarktes und die
Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie angehen. Daneben soll sie dafür sorgen,
dass einzelne Aspekte des "Letter of Intent" Prozesses von allen
EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
I m Rahmen der Verbesserung der Effektivität der militärischen
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innerhalb der EU wird die Rüstungsagentur einzelne
Projekte identifizieren und ggf. auch durchführen. Darüber hinaus geht es hier um die
Überführung der vorhandenen Instrumente der WERG in die Agentur und Vertiefung der
Kooperation mit der EU Kommission in diesem Bereich.

4. Institutionelle Kohärenz der Rüstungsagentur
Mit diesem Aufgabenspektrum ist die Europäische Rüstungsagentur also sehr breit
aufgestellt. Hinzu kommt außerdem ein hohes Maß an institutioneller Kohärenz. Anders
als bei vorherigen multilateralen Initiativen im europäischen Rahmen, erlaubt die
Struktur der Behörde ein umfassend koordiniertes Vorgehen.
Die Rüstungsagentur untersteht dem EU Rat für Allgemeine Angelegenheiten und
Außenbeziehungen, der in der Zusammensetzung der Verteidigungsminister die Leitlinien
vorgibt. Sie erhalten also erstmals einen eigenen Zuständigkeitsbereich, ihr Stellenwert
innerhalb des EU-Machtgefüges wird politisch aufgewertet. Formal leitet der
EU-Generalsekretär die Behörde. Dadurch, dass die Repräsentanten der
EU-Verteidigungsminister auch direkt einen Sitz im Lenkungsausschuss der Agentur haben,
werden sie auch direkt in die Umsetzung eingebunden. Die Rückkopplungsprozesse zwischen
europäischen Planungen und nationaler Umsetzung werden damit beschleunigt und
verlässlicher. Um auch die EU-Kommission als potentiell wichtigen Partner einzubinden,
erhielt sie einen nicht-stimmberechtigten Sitz im Lenkungsausschuss.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die finanzielle Ausstattung. Einerseits erhält sie
gemäß dem EU-Länderschlüssel und entlang der vom Lenkungsausschuss verabschiedeten
Haushaltspläne einen festen Etat, mit dem auch einzelne Projekte finanziert werden
können. Andererseits wurde auch die Möglichkeit eingeräumt, dass einzelne Staaten, die
EU-Kommission oder andere internationale Organisationen Mittel der Europäischen
Rüstungsagentur übertragen.
Bezogen auf Rüstungsfragen einigten sich die EU-Staaten erstmals sogar darauf, dass in
der Rüstungsagentur Entscheidungen von den entsprechenden Gremien mit qualifizierter
Mehrheit getroffen werden können. Außerdem wird den interessierten Staaten die
Möglichkeit eingeräumt, innerhalb der Unterausschüsse zu einzelnen Projekten in
kleineren Kreisen zusammenzuarbeiten. Ein wichtiger Vorteil dieser Herangehensweise ist,
dass damit die von den großen EU-Staaten gewünschte Exklusivität der
rüstungstechnischen Kooperation gewahrt bleibt. Die beteiligten Staaten selber
entscheiden können, mit wem sie Zusammenarbeiten und wem sie die entsprechenden
Informationen zur Verfügung stellen.

5. Europäisches Verteidigungsministerium in spe?
Die Umsetzung einer Europäischen Rüstungspolitik ist durch die Einrichtung der
Europäischen Rüstungsagentur in greifbare Nähe gerückt. Erstmals werden auf
europäischer Ebene sämtliche rüstungspolitischen Aspekte von Planung & Beschaffung
über Forschung & Entwicklung bis hin zur Industriepolitik von einer Institution
abgedeckt. Allein aufgrund ihres weitgefassten Mandats wird die Rüstungsagentur mangels
existierender Alternativen eine Sogwirkung entfalten.
Dabei kann sie auch mit Unterstützung der Rüstungsindustrie und der EU-Kommission
rechnen. Die Industrie hofft mittelfristig, dass sie in Zukunft nur noch mit der Agentur
über Beschaffungsverträge verhandeln muss. Außerdem strebt sie eine enge Anbindung an
die Arbeit der technischen Gremien der Agentur an um dort frühzeitig die Anforderungen
mitzugestalten. Die EU Kommission sieht dagegen die Möglichkeit, über die von ihnen
zukünftig finanzierten "sicherheitsrelevanten" Forschungsvorhaben mehr
Einflussmöglichkeiten auch auf andere Bereichen der Rüstungskooperation zu bekommen, die
ihnen nach Art.296 der Amsterdamer Verträge bislang versperrt waren.
Aber den größten Vorteil werden die Mitgliedsstaaten daraus ziehen, allen voran die
mit den größten Rüstungsproduktionskapazitäten und höheren Rüstungshaushalten, u.a.
Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Sie haben ein Interesse daran, Koordinations-
und Entscheidungsprozesse zu europäisieren, auch um die innenpolitische Durchsetzung von
Beschaffungsvorhaben oder Etaterhöhungen zu erleichtern. Von ihrem Zuschnitt her
eröffnet die Rüstungsagentur diesen Staaten auch größere Chancen auf eine bessere
Umverteilung der Kosten der EU-Militarisierung, z.B. durch Inanspruchnahme von
Agentur-Geldern, Kaufverpflichtungen der kleineren Staaten und Durchsetzung ihrer
technischen und rechtlichen Standards im Rüstungswesen.
Außen vor bleibt die demokratische Kontrolle der Rüstungspolitik und die Transparenz.
Im Unterschied zur nationalen Ebene, wo in der Regel der Aufbau von Ministerien und
Behörden auf der Grundlage einer demokratischen Verfassung erfolgt und entsprechende
Kontrollmechanismen bereits vorher fixiert sind, fehlt es auf EU-Ebene an ebensolchen. Das
Europäische Parlament hat nur dann ein konkretes Mitspracherecht, wenn es um die
Bewilligung von Kommissionsgeldern gibt. Ansonsten kann es nur Vorschläge und
Stellungnahmen beim EU-Rat abgeben, sofern es überhaupt vorher informiert wird. Die
nationalen Parlamente werden in Zukunft noch häufiger mit vorverhandelten, komplexen
Beschaffungsvorlagen konfrontiert werden. Die "Sachzwänge" der Europäischen
Sicherheitspolitik werden somit gegenüber den prinzipiellen und finanziellen Einwänden
eine größere Durchsetzungskraft entfalten. Besonders problematisch wird es, sobald der
Europäischen Rüstungsagentur ungebundene Mittel zugewiesen werden.

ist wissenschaftlicher
Mitarbeiter bei BITS und als freier Journalist tätig.
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