Freitag
10. Februar 2006


Parole "EdeKa"

Gastbeitrag von Jürgen Rose

GEWISSEN ALS BEFÖRDERUNGSHINDERNIS - Wie die Bundeswehr gegen den "Befehlsverweigerer" Florian Pfaff nachtritt.

Am 21. Juni des vergangenen Jahres gab es einen "Schwarzen Dienstag" für die deutsche Wehrjustiz. Kläglich scheiterte an diesem Tag der Versuch, den Bundeswehrmajor Florian Pfaff mit Schimpf und Schande aus der Armee zu jagen. Dieser hatte sich zuvor standhaft geweigert, befehlsgemäß den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der US-geführten Koalition gegen den Irak zu unterstützen. Als loyal dienender Stabsoffizier fühlte Pfaff sich an seinen einst geleisteten Diensteid gebunden, "das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen". Deshalb konnte er den ihm zugemuteten Völkerrechts- und Verfassungsbruch mit seinen Gewissensprinzipien nicht vereinbaren.

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig sahen dies genauso und sprachen ihn folgerichtig in dem vom Wehrdisziplinaranwalt angestrengten dienstrechtlichen Verfahren von jeglichem Vorwurf eines Dienstvergehens frei. Zugleich wurde ein parallel dazu von der zivilen Staatsanwaltschaft eingeleitetes Ermittlungsverfahren (Verdacht auf Gehorsamsverweigerung) mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt. Ein Sieg auf ganzer Linie, und zwar nicht nur für den Militärcourage demonstrierenden Soldaten Pfaff, sondern für Recht und Verfassung schlechthin - nota bene für alle "Staatsbürger in Uniform".

Wer allerdings von dem im Prozess unterlegenen Dienstherrn eine Geste des Bedauerns oder gar ein Angebot zur Kompensation des Pfaff zugefügten Unrechts erwartet hatte, wurde bitter enttäuscht. Zeitweise in die "Klapsmühle" gesteckt, anschließend durch die Mühlen der Militärjustiz gedreht, vom Truppendienstgericht degradiert, vom Rausschmiss bedroht, kurzum: mehr als zwei Jahre im Ausnahmezustand mit permanentem Ärger - alles nur eine Lappalie? Fairness im Umgang mit widerspenstigen Untergebenen - selbst wenn diese im Recht sind - zählt offenkundig nicht zu den im deutschen Militär gepflegten Tugenden. Doch auch von solch verteidigungsministerieller Starrheit ließ der erzkatholische Bajuwarenschädel Pfaff sich nicht ins Bockshorn jagen. Überzeugt von seinem Recht wandte er sich Ende 2005 mit einem Gesuch an seine Vorgesetzten und beantragte seine längst fällige, aber durch den Prozess verzögerte Beförderung in den Dienstrang eines Oberstleutnants rückwirkend nachzuholen. Eine keineswegs unziemliche Forderung, schließlich waren seine gleichaltrigen Kameraden längst aufgestiegen. Darüber hinaus ersuchte er um seine - wie es im Fachjargon heißt - "laufbahnrechtliche Schadlosstellung". Danach hätte ihn das zuständige Personalamt der Bundeswehr im Hinblick auf seinen beruflichen Werdegang so behandeln müssen, als hätte es den Rechtsstreit nie gegeben. Schlussendlich bat Pfaff um einen angemessenen Schadensersatz für all den Aufwand, der mit den langwierigen juristischen Kontroversen verbunden war.

Gleichwohl fand er sich in Bausch und Bogen abgewiesen. Mag allein schon die schroffe Abfuhr, die Pfaff erteilt wurde, irritieren - um so mehr trifft das auf die amtliche Begründung zu. So bestehe für eine "laufbahnrechtliche Schadlosstellung" kein Grund, da Pfaff mit seinem Verhalten höchst selbst den Anlass für Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegeben habe. Außerdem setze ein Schadensersatzanspruch "eine Verletzung der aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erwachsenen Rechtspflichten des Dienstherrn voraus" - und die liege in seinem Fall nicht vor. Wer auf solch dreiste Weise Ursache und Wirkung verkehrt, hat offenbar die Urteilsbegründung der Leipziger Richter nicht gelesen. Dort steht geschrieben: "Nicht damit rechnen musste er [Pfaff] dagegen damit, dass die an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit auch an das geltende Völkerrecht gebundene Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem Krieg, gegen den gravierende völkerrechtliche Bedenken bestehen, militärische Unterstützungsleistungen zugunsten der USA und ihrer Verbündeten beschließen und erbringen würde und dass in diesem Kontext des Irak-Krieges die nicht auszuschließende Möglichkeit bestand, dass er mit seiner konkreten dienstlichen Tätigkeit in solche Unterstützungshandlungen verstrickt würde."

Mitnichten also ist es der rechts- und gewissenstreue Major, dem die juristischen Querelen zuzuschreiben sind. Vielmehr ist deren Ursprung in den kriminellen Handlungen der damaligen Regierung und Bundeswehrführung zu sehen. Denn messerscharf hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt: "Eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt".

Noch bizarrer wirken die Einlassungen, mit denen das Personalamt der Bundeswehr Pfaff die zustehende Beförderung versagt. Es bestünden "begründete Zweifel an seiner uneingeschränkten persönlichen Eignung und Befähigung", einem höheren Dienstgrad gerecht zu werden. Dort, wo er seinen Dienst verrichtet, sieht man das hingegen völlig anders. In der vor wenigen Tagen verfertigten dienstlichen Beurteilung schreibt Pfaffs zuständiger Vorgesetzter nämlich: "Major Pfaff ist ein gradliniger, eher ruhiger Stabsoffizier mit klaren Wertvorstellungen ... Major Pfaff ist mit Überzeugung Soldat, ... Major Pfaff sollte nun auch zügig die durch seine Arbeit verdiente Beförderung zum Oberstleutnant zuteil werden."

Zweitens aber - so das Personalamt - sei er "aus den anerkannten Gewissensgründen" nur "eingeschränkt verwendungsfähig". Soll wohl heißen: Ein Soldat, der sich weigert, an einem Bruch der Verfassung mitzuwirken, ist in der Bundeswehr eigentlich völlig fehl am Platze. Die auf potenzielle Nachahmer Pfaffs abzielende Botschaft ist eindeutig: Wer nicht pariert, wird sanktioniert. Mag einer auch vor höchsten Gerichten noch so viel Recht haben und bekommen - es gilt die Parole "EdeKa", gleichbedeutend mit: Ende der Karriere!


 

Dipl. Päd. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr. Er vertritt in diesem Beitrag nur seine persönlichen Auffassungen.