Erklärung der Bundesregierung anläßlich der Unterzeichnung des Vertrages vom 5. August 1963 über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser vom 19. August 1963; ("Moskauer Atomteststoppabkommen")
"1.
Die Bundesregierung begrüßt das Ziel dieses Vertrages, der weitere
radioaktive Niederschläge verhindern und damit dem Wohl der Menschheit
dienen soll. Die Bundesregierung hofft, daß der Vertrag einen ersten
Schritt in Richtung auf eine allgemeine weltweite Abrüstung darstellt
und daß er die Bereitwilligkeit erhöht, auch die Ursachen der
politischen Spannungen zu beseitigen, die die Völker und vor allem das
deutsche Volk beunruhigen. Damit gibt die Bundesregierung, die als
einzige frei gewählte und rechtmäßig gebildete deutsche Regierung
berechtigt ist, für das ganze Deutschland zu sprechen, auch den
Wünschen des gesamten deutschen Volkes Ausdruck. Dieses hat nach über
18 Jahren der Spaltung, die zu den wesentlichsten Ursachen der
internationalen Spannung gehört, ein Recht auf seine Wiedervereinigung.
2.
Die Bundesregierung, verpflichtet, die Belange des gesamten deutschen
Volkes wahrzunehmen, erklärt, daß die Bundesrepublik Deutschland im
Zusammenhang mit der Unterzeichnung, Ratifizierung und Durchführung
dieses Vertrages kein Gebiet als Staat und kein Regime als Regierung
anerkennt, die sie nicht bereits anerkannt hat. Damit bringt die
Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck, daß sie auch weiterhin die
sowjetische Besatzungszone nicht als Staat und die dort eingesetzten
Stellen nicht als Regierung anerkennt. Für die Bundesregierung werden
daher im Rahmen dieses Vertrages keine vertraglichen Beziehungen mit
der sowjetischen Besatzungszone oder mit den dort eingesetzten Stellen
entstehen.
3. Die Bundesregierung weiß sich in ihren
Grundauffassungen einig mit den Staaten und Regierungen, mit denen sie
freundschaftliche Beziehungen unterhält. Sie dankt bei dieser
Gelegenheit für die Unterstützung, die sie von diesen Staaten und
Regierungen erfahren hat."
Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 20. August 1963, Nr. 147, S. 1289
Stand 05.08.1963