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Nukleare Abrüstung (START-Prozess, ABM-Vertrag/NMD) August 2001
Der START I-Vertrag wurde im Juli 1991 zwischen den USA und der damaligen UdSSR unterzeichnet und ist mit dem Beitritt von BLR, UKR und KAS als Nicht-Kernwaffenstaaten zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) am 5. Dezember 1994 in Kraft getreten. Er sieht innerhalb von 7 Jahren eine Reduzierung der strategischen Nuklearwaffensysteme der USA und Russlands um circa ein Drittel gegenüber dem Stand bei Vertragsschluss 1991 auf gemeinsame Obergrenzen von 1.600 Trägersysteme und 6.000 Gefechtsköpfe vor. Die Implementierung von START I kommt weiter gut voran. Die im Lissaboner Zusatzprotokoll von 1992 geregelte Rückführung von Nuklearwaffen nach Russland aus KAS (Mitte 1995), UKR (Juni 1996) und BLR (Ende 1996) ist bereits abgeschlossen. Dem regelmäßigen Datenaustausch unter START I zufolge (letzte veröffentlichte Zahlen von Januar 2001) verfügt Russland über 6.464 anrechenbare nukleare Gefechtsköpfe auf 1.313 Trägern (Summe GUS 6.860 GK auf 1.356 Trägern), die USA über 7.519 GKe auf 1.407 Trägern. Für die Ukraine werden - obwohl sämtliche nuklearen GK nach RUS trans- feriert wurden und die Zerstörung der Raketenstartsilos mit DEU und US-Hilfe planmäßig vorankommt - gemäß Zählregeln noch 396 Gke und 43 Trägersysteme angerechnet. Die unter START I vorgesehenen Inspektionen weren seit 1995 planmäßig durchgeführt Der START II-Vertrag ist am 03. Januar 1993 zwischen den USA und Russland unterzeichnet worden. Er sieht eine über START I hinausgehende Reduktion der beiderseitigen Atomwaffenarsenale auf maximal 3.500 Gefechtsköpfe pro Seite, d.h. auf ein Drittel des Bestandes von 1991 vor. Er verbietet ferner alle landgestützten strategischen Nuklearwaffen mit Mehrfachsprengköpfen. Der US-Senat hat am 26. Januar 1996 den START II-Vertrag mit großer Mehrheit (87:4) ratifiziert, die Ratifikation der russischen Seite erfolgte erst am 6. Mai 2000. Das RUS Ratifikationsgesetz knüpft jedoch die Implementierung des Vertrages an die noch ausstehende Ratifizierung von fünf bilateralen Regierungsabkommen, alle vom 26. September 1997, u.a. die sog. "demarcation agreements", die die Kompatibilität von TMD mit dem ABM-Vertrag festschreiben, durch den US-Senat. Zusätzlich listet das Gesetz eine Reihe von Situationen auf, wie beispielsweise den Bruch des ABM-Vertrages durch die USA, bei deren Vorliegen sich RUS einseitig aus dem START II-Vertrag lösen kann. Wann der START II-Vertrag allerdings in Kraft treten kann, erscheint aus heutiger Sicht weiterhin unklar. Auf dem amerikanisch-russischen Gipfeltreffen am 20./21. März 1997 in Helsinki wurde vereinbart, den Implementierungszeitraum für START II bis zum 31.12.2007 zu verlängern. Alle Systeme, die unter START II vernichtet werden müssen, sollen bis zum 31.12.2003 zumindest deaktiviert werden. In Helsinki wurde auch vereinbart, dass unmittelbar nach Inkrafttreten von START II formelle Verhandlungen über einen Folgevertrag (START III) aufgenommen werden sollen. Diese waren in Form von unregelmäßig stattfindenden Gesprächen entsprechend einer Vereinbarung der Präsidenten Clinton und Jelzin auf dem G8-Gipfel von Köln (Juni 1999) bereits im September 1999 begonnen worden und waren mit Fragen der Modifikation des ABM-Vertrages im Zusammenhang mit den US-Plänen für ein Raketenabwehrsystem (Missile Defense) verknüpft. Mit dem Wechsel der US-Administration Anfang 2001 sind diese Gespräche aber zunächst nicht weitergeführt worden. In Helsinki vereinbartes Ziel war die weitere Reduktion der strategischen Gefechtsköpfe auf 2000 - 2500 pro Seite bis Ende 2007. Russland hat im Jahr 2000 und 2001 mehrfach, vor allem aus finanziellen Gründen, eine Reduktion bis auf 1.500 Gefechtsköpfe vorgeschlagen. Ergänzend sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz (verbleibende Bestände, Zerstörung überschüssiger Bestände) vereinbart werden. Zur Erfüllung der einseitigen Abrüstungsverpflichtungen bei substrategischen Nuklearwaffen gemäß den Erklärungen von Gorbatschow (1991) und Jelzin (1992), wonach ca. zwei Drittel der RUS-Bestände vernichtet werden sollen, existieren keine nachprüfbaren Daten. Bei den ersten Nuklearkonsultationen im NRR am 25.02.98 hat sich RUS erstmals offiziell zum Stand der Umsetzung geäußert (Abbau der landgestützten Systeme zu 80 % vollzogen, vollständiger Abbau bis 2000; vollständiger Abbau der nuklearen Luftverteidigungssysteme Abbau eines Drittels der seegestützter Systeme ist bereits vollzogen). Unbefriedigend bleibt, dass über absolute Zahlen weiterhin keinerlei Anhaltspunkte bestehen. Die Zusammenfassung der nuklearen Sprengköpfe in wenigen zentralen Lagerstätten dürfte abgeschlossen sein. USA haben ihre entsprechenden Erklärungen (Bush 1991, Clinton 1992) vollständig erfüllt. 1997 (Helsinki) haben US und RUS Gespräche über Vertrauensbildende Maßnahmen und Transparenz bei substrategischen Nuklearwaffen parallel zu den START III -Verhandlungen vereinbart.
Präsident Bush ist mit der Forderung nach einer umfasssenden Reform der US-Streitkräfte angetreten, um den neuen globalen Herausforderungen besser begegnen zu können. Über die mögliche Ausgestaltung dieser Reform gibt es bisher noch keine klaren Fakten. Substanz wird erst erwartet bei Vorlage einer Reihe von Grundlagendokumenten, die mit unterschiedlichen Bearbeitungsfristen in Auftrag gegeben wurden:
Präsident Bush hat in seiner Grundsatzrede am 1. Mai 2001 klar gemacht: Die neue US-Administration wird ihre Pläne zum Aufbau einer strategischen Raketenabwehr (also militärische Vorkehrungen zur Abwehr interkontinentaler ballistischer Langstreckenraketen) trotz erheblicher technischer Probleme vorantreiben. Die USA konstatieren aufwachsende ABC-Waffenbedrohung durch einige "Risikostaaten" mit Langstreckenraketen. Die Gefahren, die im neuen Jahrhundert von Massenvernichtungswaffen und Trägerraketen in der Hand unkontrollierbarer und irrational regierter Staaten (Präs. Bush: "Staaten, die unverantwortlich sind, die die USA, ihre Verbündeten und ihre Werte hassen.") ausgingen, seien nur mit einem Dreiklang aus Eindämmung der Proliferation durch Rüstungskontrolle, Proliferationsbekämpfung und Raketenabwehr beherrschbar. Zeitschiene für Dislozierung von strategischer Raketenabwehr (MD) weiterhin unklar und offen. Offenbar will sich die jetzige Administration nicht von einem abstrakten Fahrplan - wie dies der Clinton-Administration passiert ist - unter Druck setzen lassen, bevor die Frage der technischen Machbarkeit nicht eingehend geklärt ist. Laut jüngsten Verlautbarungen der Administration - nach dem erfolgreichen MD-Test vom 14. Juli, der allerdings wieder nicht unter "realen" Bedingungen durchgeführt wurde - sollen in den kommenden Jahren insgesamt noch 20 weitere Test durchgeführt werden ("robust schedule"), möglichst unter Einbeziehung aller technisch möglichen Komponenten.
Während die Verteidigung von operierenden
Streitkräften oder eines kleineren Gebietes gegen Raketen
(Theatre Missile Defense) politisch nicht umstritten ist und
sowohl von RUS als auch von verschiedenen NATO-Staaten entwickelt
wird, würde die Einführung strategischer Raketenabwehr durch
die USA dem Vertrag über das Verbot ballistischer Raketenabwehr
(ABM-Vertrag) zwischen den USA und RUS von 1972 verletzen. Die
USA streben daher an, andere Regelungen an dessen Stelle zu
setzen. RUS lehnt das bisher ab, hat aber seine Bereitschaft zu
Verhandlungen erklärt. | |||||||||||||||||||||||||
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