Im Jahr 1997 wurde mit der »Ottawa-Konvention« das Verbot aller Anti-Personenminen beschlossen. Die Konvention trat 1999 in Kraft. Das Übereinkommen verbietet den Unterzeichnerstaaten die Produktion, den Handel, den Export und den Einsatz dieser Waffe. Bis heute wurde das Abkommen allerdings nicht von allen Staaten unterzeichnet. Eine aktuelle Liste der Staaten , die die Ottawa-Konvention unterzeichnet haben (bzw. noch nicht unterzeichnet haben), finden Sie auf der Infoseite der »Internationalen Kampagne gegen Landminen« (ICBL).
Mit dem Ottawa-Abkommen wird das Landminenproblem allerdings noch nicht gelöst. Immer noch werden in vielen Staaten der Welt Gelder zur Entwicklung und Produktion neuer Minensysteme ausgegeben. Eine verbreitete Methode, das Abkommen zu umgehen, ist die Umdefinition des Begriffs »Anti-Personenmine«. So versehen Minenproduzenten bestimmte Anti-Personenminen - besonders Claymoreminen - einfach mit neuen Bezeichnungen, um die Verbote zu unterlaufen. Weil das Abkommen von Ottawa nur die Anti-Personen-Minen sanktioniert, bleiben Panzerabwehrminen, Anti-Fahrzeugminen, Fernminen oder Flächenverteidigungsminen vom Verbot ausgenommen. Und dies, obwohl auch diese Minen Teil der Landminenproblematik sind. Anti-Fahrzeugminen oder Panzerabwehrminen zerstören nicht nur Fahrzeuge oder Tanks, sondern zielen auch auf deren Insassen. Eine Anti-Panzermine macht auch keinen Unterschied zwischen einem Militärfahrzeug und einem zivilen Bus. In Angola sind laut UNO drei Millionen, in Afghanistan zwei Millionen und in Somalia ca. 400.000 Minen dieses Typs verlegt. In Bosnien werden mindestens 15 Prozent der dort registrierten Minenunfälle durch Panzer- bzw. Anti-Fahrzeugminen verursacht.
Vor diesem Hintergrund greift das im Ottawa-Abkommen beschlossene Verbot von Anti-Personenminen zu kurz, denn auch anderen Minen verstümmeln und töten Menschen. Im Zusammenhang mit Anti-Panzerminen von einer »sauberen« Waffe zu sprechen, geht an der Realität vorbei.
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